Im August 1819 fand im böhmischen Karlsbad eine Konferenz mit Vertretern von Österreich, Preußen, Hannover, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, Nassau und beiden Mecklenburgs statt. Zu den Beratungen eingeladen hatte der österreichische Außenminister Klemens Wenzel von Metternich, ihr unmittelbarer Anlass war der Mord am populären Schriftsteller August von Kotzebue (1761-1819) durch den Burschenschaftler Karl Ludwig Sand (1795-1820) am 23. März 1819 in Mannheim. Als Verteidiger der europäischen Restaurationspolitik und einer losen Gemeinschaft der deutschen Staaten war Kotzebue für viele liberal und national Gesinnte geradezu die Personifizierung reaktionärer Politik gewesen.
Während der Mörder in studentischen und nach nationaler Einheit strebenden Kreisen geradezu hymnisch gefeiert und zu einer märtyrerischen Kultfigur erhoben wurde, erschreckte dessen Tat die politisch Verantwortlichen und große Teile der deutschen Öffentlichkeit zutiefst. Um ein Zeichen gegen gewaltbereiten Fanatismus zu setzen und um die bestehende Ordnung vor nationalen Strömungen zu schützen, nutzte Metternich den Mord an Kotzebue und die anschließende Konferenz in Karlsbad gezielt zur Etablierung repressiver Obrigkeitsmaßnahmen: Die Beschlüsse sahen die Überwachung der Universitäten mit Einschränkung der Lehrfreiheit und Entlassung revolutionär gesinnter Lehrkräfte sowie das Verbot von Burschenschaften vor, die Einschränkung der Meinungsfreiheit mit allgemeiner Pressezensur, die Einrichtung einer Zentraluntersuchungskommission in Mainz, die sich mit der Aufdeckung und Unterdrückung „demagogischer“ Verbindungen und revolutionärer Aktivitäten in Deutschland befassen sollte, sowie nicht zuletzt die Regelung des militärischen Einsatzes des Deutschen Bundes bei politischen Unruhen in den Einzelstaaten.
Zur Erhaltung der inneren Sicherheit und Zerschlagung revolutionärer Umtriebe sollte mit den Karlsbader Beschlüssen der Ruf nach Pressefreiheit, nationaler Einheit und angemessener Repräsentation des Volkes am politischen Geschehen unterdrückt werden. Der Maßnahmekatalog wurde dem Frankfurter Bundestag am 20. September 1819 zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig als Bundes-Universitätsgesetz, Bundes-Preßgesetz und Bundes-Untersuchungsgesetz angenommen. Während wohl die meisten um das tägliche Brot besorgten Deutschen sich kaum um die für sie lebensfremden Beschlüsse gekümmert oder überhaupt Kenntnis davon erlangten haben dürften, waren deren befürchtete Auswirkungen in der oppositionellen Öffentlichkeit ein beliebtes Motiv auf – in der Regel illegal verbreiteter – Karikaturen: Durch die Karlsbader Beschlüsse sollte Deutschland in tiefen politischen Dämmerschlaf versinken.