Angestaute Empörung vieler Franzosen gegen den seit 1824 regierenden König Karl X. (1757-1836) und dessen restaurative Politik entlud sich in Paris Ende Juli 1830 in schweren Unruhen. Mit seinen gegen die Konstitution verstoßenden „Juliordonnanzen“ wollte der Monarch die Pressefreiheit aufheben, die Kammer auflösen und das Wahlrecht zugunsten des Adels ändern. Auf den Verfassungsbruch reagierten Teile der Pariser Bevölkerung mit Barrikadenkämpfen: Innerhalb von drei Tagen fegte das Volk die Herrschaft des Bourbonenkönigs hinweg. Auf dem Thron folgte ihm als Louis-Philippe I. (1773-1850) der Herzog von Orléans, der wegen seiner positiven Einstellung zum Bürgertum und zu den Ideen von 1789 den Beinamen „Bürgerkönig“ erhielt. Er versprach, seine Herrschaft nicht auf das Prinzip der monarchischen Legitimität zu gründen, sondern auf den Willen der Nation.
Durch die Ereignisse in Frankreich wurde die Revolution als politische Ideenmacht wieder lebendig. Das Fanal der französischen Julirevolution fachte liberale und nationale Leidenschaften an, die Welle freiheitlicher Regung erfasste einen großen Teil Europas. Auch in zahlreichen deutschen Staaten kam es in Abhängigkeit von sozialen und konstitutionellen Verhältnissen zu lokalen Rebellionen, die mit Hilfe des Militärs zumeist schnell beendet werden konnten. Aufgrund des strengen Winters von 1829/30 sowie der Missernte von 1830 war es in verschiedenen Regionen zu Versorgungsengpässen und rapiden Preissteigerungen gekommen, die den Nährboden vieler Unruhen bereiteten. Bäuerliche Schichten protestierten gegen die verhassten Personal- und Realdienste und den damit verbundenen Missbrauch. Vielerorts richteten sich städtische Proteste gegen Willkürherrschaft, Misswirtschaft, Steuerlasten, Zollabgaben, Bürokratie, Korruption und schleppende Gerichtsverfahren. Sie trugen zumeist die typischen Züge der für den Vormärz dominierenden Protestform der „tumultuarischen Auftritte“ gegen verhasste Personen, Institutionen oder Symbole einer aufgrund der eigenen sozialen Lebensumstände als ungerecht empfundenen Ordnung.
Nicht zufällig erfasste die Revolution 1830 mit den Königreichen Hannover und Sachsen, dem Herzogtum Braunschweig sowie dem Kurfürstentum Hessen jene Staaten so nachdrücklich, die entweder keine Verfassung besaßen oder restaurative Maßnahmen in besonders energischer Weise vorangetrieben hatten. Ausgehend von Tumulten in Leipzig am 2. September 1830 erlebte Sachsen landesweit revolutionäre Erschütterungen. Ebenfalls Anfang September stand in Braunschweig das herzogliche Schloss in Flammen. Herzog Karl II. (1804-1873) verließ daraufhin fluchtartig sein Land und musste wenig später abdanken. In Kurhessen kam es vor allem in Kassel und Hanau zu Teuerungsunruhen und Protestbewegungen mit politischen, sozialen und wirtschaftlichen Forderungen, die von einer breiten Unterschicht mitgetragen wurden.
Zwar entflammten in der Universitätsstadt Göttingen Anfang Januar und in Dresden noch Mitte April 1831 Unruhen, dennoch war der Protest in Deutschland Ende 1830 weitgehend abgeklungen. Weitreichende Folge der revolutionären Eruption war der Wandel von Kurhessen (1831), Sachsen (1831), Braunschweig (1832) und Hannover (1833) zu fortschrittlichen Verfassungsstaaten: Hier hatten sich die Landesoberhäupter und die Regierungen dem Druck von Teilen der politischen Elite und breiten Bevölkerungsschichten beugen müssen und vergleichsweise liberale Konstitutionen mit weitreichenden Grundrechten verabschiedet.