In Wien versammelten sich im September 1814 Vertreter fast sämtlicher Staaten Europas, um nach dem Sturz Napoleons über die Neuordnung des europäischen Kontinents zu beraten. Von besonderer Bedeutung waren dabei die zukünftige politisch-territoriale Gestaltung des deutschsprachigen Raumes und die deutsche Verfassungsfrage. Als Ergebnis diskussionsreicher Verhandlungen erfolgte am 10. Juni 1815 die formelle Unterzeichnung der auf den 8. Juni datierten Deutschen Bundesakte. Sie wurde Bestandteil der Wiener Kongressakte vom 9. Juni 1815 und damit international sanktioniert. An die Stelle des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation trat der Deutsche Bund.
Grundlage für die Entsendung von Bevollmächtigten nach Wien war Artikel 32 des Pariser Friedensabkommens vom 30. Mai 1814, der alle an den Befreiungskriegen beteiligten Staaten zur Teilnahme am Kongress aufforderte. Neben einer Vielzahl von Diplomaten und Bevollmächtigten reisten im Herbst 1814 auch der russische Zar Alexander I. (1777-1825), sechs Könige sowie mehr als hundert Fürsten in die österreichische Hauptstadt. Wien hatte etwa 265.000 Einwohner, während des Kongresses bevölkerten rund 30.000 Menschen mehr die Stadt: Neben den Fürsten und Staatsmännern mitsamt ihrer Entourage auch Interessenvertreter, Künstler, Intriganten, Geschäftemacher, Gauner und viele Prostituierte.
Der Wiener Kongress war ein gesellschaftliches Ereignis. Das prunkvolle Leben und die rauschenden Ballnächte am Hof kommentierten Zeitgenossen mit den Worten: „Der Kongress geht nicht vorwärts, sondern er tanzt“. Während die Monarchen auf Bällen, Konzerten und Jagden vorzugsweise ihrer Vergnügungssucht nachgingen, waren es die führenden Politiker und Diplomaten der Großmächte, die auf dem offiziell am 1. November 1814 eröffneten Kongress unter dem Vorsitz des österreichischen Außenministers Klemens Wenzel von Metternich in vergleichsweise kleinen Runden über die Zukunft Deutschlands und Europas debattierten. Kein Monarch oder einer seiner führenden Staatsmänner hatte in Wien die Absicht, das untergegangene Heilige Römische Reich Deutscher Nation in modifizierter Form wiederauferstehen zu lassen. Schon gar nicht kam es den gekrönten deutschen Häuptern in den Sinn, freiwillig auf Machtbefugnisse zu verzichten, wie es die Anhänger der in den Befreiungskriegen herausgebildeten Nationalbewegung in beinahe blinder Euphorie angefangen hatten zu hoffen. Die staatliche Einheit mit weitreichenden konstitutionellen Zugeständnissen an die Bevölkerung wurde von vielen meinungsführenden Deutschen als Lohn ihres kämpferischen Einsatzes gegen Frankreich erträumt und gefordert – realistisch war die Gründung eines deutschen Nationalstaates mit repräsentativer Verfassung im Ränkespiel von politischer Macht und berechnender dynastischer Eigeninteressen nie.
Nach der Flucht Napoleons von Elba am 26. Februar 1815 und seiner Landung in Südfrankreich verloren angesichts des nun bevorstehenden neuen Krieges die Beratungen über die politische Zukunft Deutschlands zunächst zwangsläufig an Priorität. Doch noch während sich die alliierten Truppen zur Entscheidungsschlacht gegen Napoleon sammelten, begannen am 23. Mai 1815 in Wien erneut Verhandlungen über die deutsche Verfassungsfrage. Die aus diesen Beratungen hervorgegangene Deutsche Bundesakte legte in 20 Artikeln die Grundzüge der neuen Organisation Deutschlands und den Verfassungsrahmen des Deutschen Bundes fest. Seinen formalen Abschluss fand der Wiener Kongress am 9. Juni 1815 mit der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte. Sie stellte nicht nur das europäische Gleichgewicht wieder her, sondern verpflichtete die Unterzeichnerstaaten auf Prinzipien der monarchischen Legitimität und Solidarität: Die Großmächte Russland, Österreich, Großbritannien, Frankreich und Preußen sowie Spanien, Portugal und Schweden versprachen, die neue Ordnung zu respektieren und gegen jeden vorzugehen, der sie durch eine revolutionäre Politik wieder umzustürzen versucht.