Ausgehend von Frankreich brach 1848 eine Revolutionswelle über Europa herein und erfasste den größten Teil des europäischen Kontinents. Unruhen und Kämpfe erschütterten die politische und gesellschaftliche Ordnung in Frankreich, den deutschen und italienischen Staaten, dem gesamten österreichischen Vielvölkerstaat und den Grenzzonen des Osmanischen Reiches auf dem Balkan. In Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und in Skandinavien verstärkten sich Reformbewegungen. Zentrales Anliegen der politisch aktiven Bevölkerung in den meisten Kernräumen der Revolution war die Schaffung von Nationalstaaten. Hinzu kam die Demokratisierung der politischen Herrschaftssysteme und Neuordnung der Sozialverfassungen. Die nationalen, liberalen und sozialen Bestrebungen scheiterten mit der gewaltsamen Niederschlagung der Revolution 1849. Der Sieg der restaurativen Mächte leitete vielerorts reaktionäre Jahre ein, in denen sich moderne Ideen nur langsam Bahn brachen.
Außenpolitische Misserfolge, Wirtschaftskrise und soziale Unruhen verstärkten in den 1840er Jahren in Frankreich die Opposition gegen König Louis Philippe I. (1773-1850). Demonstrationen weiteten sich zu einer Revolution aus, in deren Folge der König abdankte und am 24. Februar 1848 die Republik proklamiert wurde. Im Deutschen Bund sprang der Funke der Revolution zuerst auf den Südwesten über. Am 27. Februar wurden auf einer Volksversammlung in Mannheim von liberaler und demokratischer Seite die „Märzforderungen“ erhoben, die innerhalb weniger Tage in fast allen deutschen Staaten zu hören waren und Unterstützung in weiten Teilen der Bevölkerung erhielten: Versammlungs-, Rede- und Pressefreiheit, allgemeine Volksbewaffnung, unabhängige Justiz, politische Gleichberechtigung aller Staatsbürger, Verfassungseid des Heeres und nicht zuletzt Einberufung einer Nationalversammlung.
In den meisten Regionen Deutschlands kam es Ende Februar und im März 1848 zu politischen Kundgebungen oft heterogener Volksgruppen, die ganz unterschiedliche Interessen verfolgten. Unter dem Druck der Ereignisse machten die Staatsoberhäupter Zugeständnisse im liberalen Sinne und gaben konstitutionelle Versprechungen. Die Einsetzungen reformwilliger Ministerien in den deutschen Einzelstaaten sollten die revolutionären Bestrebungen eindämmen. Doch vor allem das liberale Bürgertum stritt auch für die nationale Einheit und eine freiheitliche Gesamtverfassung. Handwerker, Bauern, Arbeiter und Landarbeiter forderten demgegenüber in einer Vielzahl lokal unterschiedlicher Protestaktionen eine Lösung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Probleme. Die bäuerlichen Schichten kämpften insbesondere für Agrarreformen – waren ihre Forderungen erfüllt, erlosch zumeist ihr Interesse an weiterem revolutionärem Protest.
Proletarisierte Handwerker in Großstädten kämpften für ein sicheres Auskommen durch Gewerbeschutz. Frustriert und radikalisiert von ihrer sozialen Situation waren Handwerksmeister und Gesellen federführend an den blutigen Barrikadenkämpfen beteiligt, die am 18. März 1848 Berlin erschütterten und mehr als 250 Menschenleben forderten. Vom Blutvergießen ergriffen, ging der preußische König Friedrich Wilhelm IV. auf Forderungen ein und berief ein liberales „Märzministerium“. Seine Proklamation „An mein Volk und an die Deutsche Nation“ mit den Worten „Preußen geht fortan in Deutschland auf“ schien die Verwirklichung der deutschen Einheit und die Einführung einer konstitutionellen Monarchie in Preußen zu verheißen. Um ein geeintes Staatswesen zu formen, tagte ab dem 18. Mai 1848 die erste frei gewählte deutsche Volksvertretung in der Frankfurter Paulskirche.
Die Nationalversammlung umfasste etwa 600 Abgeordnete aus allen Staaten des Deutschen Bundes. In Ermangelung von Parteien, die sich in Deutschland erst in den 1860er Jahren zu organisieren begannen, bildeten sich Fraktionen mit jeweils unterschiedlichen politischen Vorstellungen und Zielen. Auf fraktionsübergreifende Zustimmung stieß der im Dezember 1848 vom Paulskirchenparlament verabschiedete Grundrechtskatalog, der das politische Fundament des neuen Nationalstaates bilden sollte: Gleichheit vor dem Gesetz, Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Glaubensfreiheit, Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums sowie der Schutz vor staatlicher Willkür sollten gewährleistet werden. Die individuelle und staatsbürgerliche Freiheit garantierenden Grundrechte wurden Bestandteil der am 27. März 1849 von der Nationalversammlung verabschiedeten „Verfassung des Deutschen Reiches“. Sie sah einen kleindeutschen Nationalstaat mit konstitutionellem System vor. Die Befürworter der „großdeutschen“ Richtung hatten zuvor die Einbindung Deutsch-Österreichs in das zu gründende Reich gefordert, die nichtdeutschen Länder der Habsburger-Monarchie sollten jedoch ausgeschlossen werden. Der österreichische Vielvölkerstaat beharrte aber auf seiner staatsrechtlichen Einheit. Auch deshalb entschieden die Anhänger einer „kleindeutschen Lösung“ den Konflikt für sich.
An der Spitze des Bundesstaates sollte ein erblicher Kaiser stehen. Am 28. März 1849 wählten die Abgeordneten mit knapper Mehrheit Friedrich Wilhelm IV. zum „Kaiser der Deutschen“. Der König von Preußen lehnte die Kaiserkrone jedoch ab, weil der ihm angetragenen Würde seinen Worten nach der „Ludergeruch der Revolution“ anhafte. Zugleich erkannten Österreich, Preußen, Bayern, Hannover, Sachsen und andere Staaten die „revolutionäre“ Reichsverfassung nicht an. Damit war der Versuch gescheitert, einen konstitutionell verfassten Nationalstaat auf parlamentarischem Weg zu gründen. Radikaldemokratische Kräfte versuchten daraufhin, die Reichsverfassung gewaltsam durchzusetzen. Vor allem in Sachsen, in der Pfalz und in Baden flammten Aufstände auf. Doch den inzwischen wieder fest installierten monarchischen Regierungen gelang es rasch, die „Reichsverfassungskampagne“ militärisch niederzuschlagen. Als am 23. Juli 1849 badische Revolutionäre in der Festung Rastatt vor preußischen Truppen kapitulieren mussten, war das Ende der Revolution in Deutschland besiegelt.