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1866 schlossen sich Preußen
und die 22 nördlich des Mains gelegenen deutschen Staaten zum
Norddeutschen Bund zusammen. Das Bundesgebiet umfaßte damit
415150 qkm und hatte 30 Millionen Einwohner. Am 1. Juli 1867 trat
die Bundesverfassung in Kraft: Das Bundespräsidium und die völkerrechtliche
Vertretung des Bundes übernahm der preußische König.
Den Vorsitz im Bundesrat, der Vertretung der einzelnen Bundesstaaten,
führte der vom preußischen König ernannte Bundeskanzler.
Bismarck war der einzige verantwortliche Minister des Bundes. Alle
Anordnungen des Bundes bedurften seiner Gegenzeichnung. Die Gesetz-gebung
übten der Bundesrat und der nach dem allgemeinen, direkten Wahlrecht
gebildete Reichstag gemeinsam aus. Wichtige Reformen betrafen die
Wirtschaftsverfassung und das Rechtssystem. Eine einheitliche Postverwaltung
entstand 1867 mit der Bildung der Norddeutschen Bundespost. Das nach
preußischen Vorschriften bekleidete, bewaffnete und ausgebildete
Militär stand unter dem Oberbefehl des preußischen Königs.
Militärbündnisse sowie der Zoll- und Handelsverein bereiteten
politisch und wirtschaftlich den Anschluß der süddeutschen
Staaten vor. |
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