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Raum 6

1866 schlossen sich Preußen und die 22 nördlich des Mains gelegenen deutschen Staaten zum Norddeutschen Bund zusammen. Das Bundesgebiet umfaßte damit 415150 qkm und hatte 30 Millionen Einwohner. Am 1. Juli 1867 trat die Bundesverfassung in Kraft: Das Bundespräsidium und die völkerrechtliche Vertretung des Bundes übernahm der preußische König. Den Vorsitz im Bundesrat, der Vertretung der einzelnen Bundesstaaten, führte der vom preußischen König ernannte Bundeskanzler. Bismarck war der einzige verantwortliche Minister des Bundes. Alle Anordnungen des Bundes bedurften seiner Gegenzeichnung. Die Gesetz-gebung übten der Bundesrat und der nach dem allgemeinen, direkten Wahlrecht gebildete Reichstag gemeinsam aus. Wichtige Reformen betrafen die Wirtschaftsverfassung und das Rechtssystem. Eine einheitliche Postverwaltung entstand 1867 mit der Bildung der Norddeutschen Bundespost. Das nach preußischen Vorschriften bekleidete, bewaffnete und ausgebildete Militär stand unter dem Oberbefehl des preußischen Königs. Militärbündnisse sowie der Zoll- und Handelsverein bereiteten politisch und wirtschaftlich den Anschluß der süddeutschen Staaten vor.


Raum 7a

Raum 7b

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