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Ein halbes Jahr nach der Kriegserklärung Frankreichs an Deutschland wurde am 18. Januar 1871 in Versailles die Reichsgründung - der Zusammenschluß der süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund unter der Hegemonie Preußens - vollzogen. Das neugegründete Deutsche Reich, Ergebnis Bismarcks zielstrebiger Bemühungen um nationale Einigung seit Auflösung des Dualismus zwischen Preußen und Österreich, bestand aus 25 Bundesstaaten: vier Königreiche - Bayern, Württemberg, Preußen und Sachsen - sechs Großherzog-tümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürstentümer und drei Freie Städte - Hamburg, Bremen und Lübeck. Das "Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches", vom Kaiser am 16. April 1871 ausgefertigt, trat mit dem Beschluß über die Bezeichnungen "Kaiser" und "Reich" am 4. Mai 1871 in Kraft. Die Wahl des ersten Reichstages fand am 3. März 1871 statt, dem Tag der Ratifizierung des Präliminar-Friedens-vertrags von Versailles, der den deutsch französischen Krieg beendete.

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Raum 9

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