Deutsche Demokratische Republik
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
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Kinder kamen in der DDR fast ausschließlich im Krankenhaus zur Welt. Eine Hausgeburt oder ambulante Geburt außerhalb der Klinik war nicht vorgesehen, da es keine freipraktizierenden Hebammen gab.

Die Geburt eines Kindes bedeutete für die Mutter zumeist keine einschneidende Veränderung im Berufsleben. Fast alle Frauen waren erwerbstätig und nahmen auch bald nach der Geburt die Beschäftigung wieder auf; das Kind wurde in einer Krippe untergebracht. Das entsprach der Auffassung, daß die volle Gleichberechtigung der Frau über ihre volle Integration in das Erwerbsleben herzustellen sei: "Eine der größten Errungenschaften des Sozialismus ist die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen auf allen Gebieten des Lebens." War 1950 jede zweite Frau im erwerbsfähigen Alter berufstätig gewesen, so stieg dieser Anteil kontinuierlich auf 70 Prozent 1960, 82 Prozent 1970 und 90 Prozent 1989. Die DDR lag hinsichtlich des Beschäftigungsgrades der Frauen mit an der Weltspitze.

Seit der zweiten Hälfte der sechziger Jahre ging in der DDR (wie in allen vergleichbaren Staaten der Welt) die Geburtenrate zurück; diese Entwicklung wurde sicher befördert durch die Streichung des § 218 (1972), ist aber vor allem als Umorientierung von der 3-Kind- auf die 2- bzw. 1-Kind-Familie zu deuten. Gezielte frauen- und familienpolitische Maßnahmen sollten diese Entwicklung bremsen. Seit 1972 zahlte der Staat bei jeder Geburt eine Beihilfe von 1000,- Mark; 1976 wurde die einjährige bezahlte Freistellung nach der Geburt des zweiten Kindes eingeführt, die von den meisten Müttern in Anspruch genommen wurde.

Gleichzeitig wurde der Status der nichtverheirateten Mütter durch zusätzliche Hilfen und Vergünstigungen abgesichert, die die Leistungen für die verheirateten Mütter noch übertrafen (u.a. bevorzugte Bereitstellung von Krippenplätzen, Förderung des Studienabschlusses). Der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder war in der DDR mit über einem Drittel (1988) sehr hoch (zum Vergleich: Bundesrepublik 10 Prozent).

In einer Gesellschaft, in der der überwiegende Teil der Menschen der Religion fernstand, war die Taufe nicht weit verbreitet. Das von offizieller Seite an ihrer Stelle vorgesehene Fest der "Namensweihe" blieb - im Gegensatz zu der ebenfalls offiziell eingeführten und dann äußerst populär gewordenen Jugendweihe - bedeutungslos.

 

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