Abiturienten wurden zumeist mit 18 Jahren, junge Facharbeiter
häufig später zum Dienst in der NVA eingezogen. Der
Grundwehrdienst für die 18- bis 26jährigen Wehrpflichtigen
betrug 18 Monate. Die Allgemeine Wehrpflicht war in der DDR durch
Gesetz vom 24.01.1962 eingeführt worden; ein Recht auf Verweigerung
bestand nicht. Von männlichen Studienplatzanwärtern
wurde erwartet, daß sie sich über die Grundwehrdienstzeit
hinaus auf mindestens drei Jahre zum Dienst in der NVA verpflichteten
(Unteroffizier auf Zeit).