Frauen hatten ab Vollendung des 60. Lebensjahres Anspruch auf
eine Altersrente, Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Das Erreichen des Rentenalters bedeutete für die meisten
jedoch kein Ausscheiden aus dem Berufsleben. 1975 beispielsweise
war die Hälfte der 65-70jährigen Rentenempfänger
weiterhin erwerbstätig; bei den 70-75jährigen war es
noch fast jeder dritte, und bei den 75-80jährigen immerhin
noch jeder zehnte.
Der Eintritt
ins Rentenalter war kein Kündigungsgrund. Im Gegenteil war
gesetzlich verankert, daß bereits fünf Jahre vorher
ein Kündigungsschutz eintrat. So gratulierte man Frauen zum
55., Männern zum 60. Geburtstag häufig durch Überreichen
einer Eule als Hinweis auf den "Naturschutz".
Neben sozialen
Bedürfnissen war die niedrige Höhe der Renten die Hauptursache
für eine weitere Erwerbstätigkeit: 1960/70 betrug die
Rente im Durchschnitt nur ein Drittel der Nettolöhne und
Gehälter, 1980 waren es 57 Prozent und 1989 knapp 50 Prozent.
Eklatant waren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen.
Drei von vier Rentnern waren Mitte der achtziger Jahre Frauen;
von ihnen erhielten 83 Prozent nur die Mindestrente; bei den Männern
waren es nur 14 Prozent. Da verwundert es nicht, daß nach
einer Befragung aus dem Jahre 1989 jede 5. Rentnerin und jeder
10. Rentner ihre finanzielle Situation als "bedrückend"
empfanden.
Einrichtungen der Altenfürsorge, allen
voran die "Volkssolidarität", boten in Klubs, Treffpunkten,
Zirkeln und Chören den alten Menschen zwar vielfältige
Möglichkeit zur Geselligkeit; die Versorgung und Betreuung
in der Wohnung bzw. im Feierabend- und Pflegeheimen blieb jedoch
- trotz der vielfach ausgedrückten offiziellen Wertschätzung
der alten Menschen völlig unzureichend. Hatte 1970 knapp
ein Drittel der Rentner in einem Feierabend- und Pflegeheim gelebt,
waren es 1988 etwas mehr als die Hälfte. Der Aufnahme gingen
jedoch lange Wartezeiten voraus; 1989 kamen auf rund 7.000 Aufnahmen
150.000 offene Anträge.