Deutsche Demokratische Republik
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
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Frauen hatten ab Vollendung des 60. Lebensjahres Anspruch auf eine Altersrente, Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Das Erreichen des Rentenalters bedeutete für die meisten jedoch kein Ausscheiden aus dem Berufsleben. 1975 beispielsweise war die Hälfte der 65-70jährigen Rentenempfänger weiterhin erwerbstätig; bei den 70-75jährigen war es noch fast jeder dritte, und bei den 75-80jährigen immerhin noch jeder zehnte.

Der Eintritt ins Rentenalter war kein Kündigungsgrund. Im Gegenteil war gesetzlich verankert, daß bereits fünf Jahre vorher ein Kündigungsschutz eintrat. So gratulierte man Frauen zum 55., Männern zum 60. Geburtstag häufig durch Überreichen einer Eule als Hinweis auf den "Naturschutz".

Neben sozialen Bedürfnissen war die niedrige Höhe der Renten die Hauptursache für eine weitere Erwerbstätigkeit: 1960/70 betrug die Rente im Durchschnitt nur ein Drittel der Nettolöhne und Gehälter, 1980 waren es 57 Prozent und 1989 knapp 50 Prozent. Eklatant waren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Drei von vier Rentnern waren Mitte der achtziger Jahre Frauen; von ihnen erhielten 83 Prozent nur die Mindestrente; bei den Männern waren es nur 14 Prozent. Da verwundert es nicht, daß nach einer Befragung aus dem Jahre 1989 jede 5. Rentnerin und jeder 10. Rentner ihre finanzielle Situation als "bedrückend" empfanden.

Einrichtungen der Altenfürsorge, allen voran die "Volkssolidarität", boten in Klubs, Treffpunkten, Zirkeln und Chören den alten Menschen zwar vielfältige Möglichkeit zur Geselligkeit; die Versorgung und Betreuung in der Wohnung bzw. im Feierabend- und Pflegeheimen blieb jedoch - trotz der vielfach ausgedrückten offiziellen Wertschätzung der alten Menschen völlig unzureichend. Hatte 1970 knapp ein Drittel der Rentner in einem Feierabend- und Pflegeheim gelebt, waren es 1988 etwas mehr als die Hälfte. Der Aufnahme gingen jedoch lange Wartezeiten voraus; 1989 kamen auf rund 7.000 Aufnahmen 150.000 offene Anträge.

 

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