Schon die Thälmannpioniere bereiteten sich, wie es in ihrem
10. Gebot lautete, darauf vor, "gute Mitglieder der Freien
Deutschen Jugend zu werden."
1981 hatte die
FDJ 2,3 Millionen Mitglieder, das waren fast 75 Prozent der Jugendlichen
im Alter von 14 bis 25 Jahren. Diese Altersbegrenzung legte das
Jugendgesetz fest. Von Studenten und Lehrern wurde allerdings
erwartet, daß sie bis zum 30. Lebensjahr der FDJ angehörten.
Die Mitgliedschaft in der FDJ war ein persönlicher Schritt,
doch eine normale schulische oder berufliche Entwicklung war ohne
FDJ-Mitgliedschaft kaum denkbar (zur zunehmenden inneren Distanz
der Jugendlicher gegenüber dem Staat und seinen Einrichtungen
besonders seit den frühen achtziger Jahren (vgl. den Beitrag
von Günter Roski).
Die Mitglieder der FDJ waren in sogenannten
Grundorganisationen zusammengefaßt, die in allen Betrieben,
Einrichtungen, Allgemeinbildenden Schulen, Universitäten,
Hoch- und Fachschulen anzutreffen waren. In nahezu allen Bereichen,
mit denen ein Jugendlicher in der DDR in Berührung kam, war
die FDJ vertreten. Sie leitete Club- und Kulturhäuser und
führte das Reisebüro "Jugendtourist". So gut
wie alle Diskotheken der DDR standen unter ihrer Aufsicht; sie
organisierte Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen und strahlte
in Hörfunk und Fernsehen ein eigenes Jugendprogramm aus.
Berufstätigen Jugendlichen wurden durch sogenannte Jugendobjekte
und Jugendbrigaden spezielle Arbeitsaufgaben angeboten.