Kinderkrippen
waren Ganztagseinrichtungen. In ihnen hielten sich die zumeist
Ein- bis Dreijährigen vom frühen Morgen bis zum Abend
auf, während die Mütter ihrer Erwerbstätigkeit
nachgingen. Da Teilzeitarbeitsplätze kaum angeboten wurden,
waren fast alle Frauen vollzeitbeschäftigt. Die wöchentliche
Arbeitszeit reduzierte sich für Mütter, lag aber bei
zwei Kindern immer noch bei 40 Stunden (seit 1976).
Hatte 1955 nicht
einmal jedes zehnte Kind eine Krippe besucht, war es 1970 fast
jedes dritte, und Mitte der achtziger Jahre waren es acht von
zehn Kindern. Fast alle Krippen waren staatlich; freie und konfessionelle
Träger gab es nur in geringer Zahl. Jeden Krippenplatz finanzierte
der Staat mit mehr als 4000 Mark jährlich; die Eltern zahlten
lediglich einen täglichen Verpflegungszuschuß.
Ein staatlich
festgelegtes "Programm für die Erziehungsarbeit in Kinderkrippen"
regelte den Umgang zwischen Erzieherinnen und Kleinkindern bis
ins Detail. Kleinkindliche Einzelinteressen und -bedürfnisse
gingen in dem geregelten, disziplinierten Tagesablauf und angesichts
der Betonung des Kollektivs zumeist unter. Ein DDR-Kinderpsychologe
kritisierte im "Neuen Deutschland" (Juni 1990): Die
vorwiegend fertigkeitsorientierte Krippenpädagogik mache
"das Kind zum Objekt programmierter, plangebundener, teilweise
dressurähnlicher, also insgesamt autoritär gesteuerter
Einwirkungen."