Mit 18 Jahren wurden die Jugendlichen volljährig und hatten
zugleich das Mindestalter für eine Eheschliessung erreicht.
Männliche Jugendliche wurden nach dem Abitur, also zumeist
auch mit 18 Jahren, zur Nationalen Volksarmee (NVA) eingezogen.
Noch einen weiteren Einschnitt stellte die
Vollendung des 18. Lebensjahres, zumindest seit der Einführung
der POS, dar. Die meisten Jugendlichen machten mit 18 Jahren entweder
den Facharbeiterabschluß (zweijährige Ausbildung nach
der 10. Klasse) (dabei gab der Staat eine Ausbildungsgarantie)
oder das Abitur (zwei Jahre Erweiterte Oberschule, EOS, nach Abschluß
der Polytechnischen Oberschule). Die EOS konnten jedoch nur wenige
besuchen; die Quote für den Übergang in die Klassenstufe
11 der EOS wurde zentral festgelegt. Das Auswahlverfahren berücksichtigte
die schulischen Leistungen, die soziale Herkunft und das gesellschaftliche
Engagement ebenso wie den gesellschaftlichen Bedarf. 80 - 90 Prozent
eines Jahrgangs gingen direkt in die Berufsausbildung; entsprechend
bot sich nur einer sehr begrenzten Zahl von Jugendlichen die Möglichkeit,
das Abitur - die Voraussetzung zum Studium - abzulegen. Eine Bildungsexpansion
wie in der Bundesrepublik gab es in der DDR nicht.