Deutsche Demokratische Republik
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
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Mit 18 Jahren wurden die Jugendlichen volljährig und hatten zugleich das Mindestalter für eine Eheschliessung erreicht. Männliche Jugendliche wurden nach dem Abitur, also zumeist auch mit 18 Jahren, zur Nationalen Volksarmee (NVA) eingezogen.

Noch einen weiteren Einschnitt stellte die Vollendung des 18. Lebensjahres, zumindest seit der Einführung der POS, dar. Die meisten Jugendlichen machten mit 18 Jahren entweder den Facharbeiterabschluß (zweijährige Ausbildung nach der 10. Klasse) (dabei gab der Staat eine Ausbildungsgarantie) oder das Abitur (zwei Jahre Erweiterte Oberschule, EOS, nach Abschluß der Polytechnischen Oberschule). Die EOS konnten jedoch nur wenige besuchen; die Quote für den Übergang in die Klassenstufe 11 der EOS wurde zentral festgelegt. Das Auswahlverfahren berücksichtigte die schulischen Leistungen, die soziale Herkunft und das gesellschaftliche Engagement ebenso wie den gesellschaftlichen Bedarf. 80 - 90 Prozent eines Jahrgangs gingen direkt in die Berufsausbildung; entsprechend bot sich nur einer sehr begrenzten Zahl von Jugendlichen die Möglichkeit, das Abitur - die Voraussetzung zum Studium - abzulegen. Eine Bildungsexpansion wie in der Bundesrepublik gab es in der DDR nicht.

 

Exponate
             
 
 
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