Nach Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im September 1935 wurden Juden von den karitativen Maßnahmen des Winterhilfswerks (WHW) ausgeschlossen. Daher rief die Reichsvertretung der Juden in Deutschland im Oktober 1935 zur Gründung einer jüdischen Winterhilfe auf. Die Organisation der Jüdischen Winterhilfe (JWH) erfolgte in ähnlicher Weise wie das nationalsozialistische WHW. Die JWH beschäftigte nur eine kleine Anzahl von bezahlten Mitarbeitern, unterstützt wurden sie von zahlreichen Freiwilligen.
Der Aufruf der Reichsvertretung zu Opferbereitschaft und Solidarität erbrachte für die JWH 1935/36 insgesamt 3,6 Millionen Reichsmark. Das Spendenaufkommen resultierte zu knapp zwei Dritteln aus monatlichen Steuerzuschlägen. Über Haus-, Büchsen-, Lebensmittel- und Kleidungssammlungen wurden zusätzliche Gelder und Sachspenden für die Arbeit der JWH zusammengetragen. Seine Hilfe bestand vor allem aus Zuteilungen von Lebensmitteln, Brennmaterial, Kleidung und der Ausgabe von billigem warmen Essen in Wohlfahrtsküchen des Werks. Einkäufe wurden vorzugsweise in jüdischen Betrieben getätigt, um diese zu stärken. Die materielle Unterstützung wurde von der "seelischen Winterhilfe" begleitet. Die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten und gemeinsame Feiern von jüdischen Festen sollten das Gemeinschaftsbewusstsein der Juden stärken.
Die Ausgrenzung der Juden durch das NS-Regime führte zunehmend zu Erwerbsausfällen und Vermögensverlusten. Gleichzeitig steigerte die Auswanderung hauptsächlich junger, arbeitsfähiger Juden das ohnehin bestehende hohe Durchschnittsalter der jüdischen Bevölkerung. Die Überalterung und die immer größer werdende Armut bei gleichzeitig sinkenden finanziellen Ressourcen erschwerte die Arbeit der JHW, das auf Spenden und Beiträge der arbeitenden jüdischen Bevölkerung angewiesen war. Um die 20 Prozent der jüdischen Bevölkerung mussten 1935/36 von der JHW unterstützt werden, drei Jahre später waren es bereits 26 Prozent. Zusätzlich erschwerten Schikanen von behördlicher Seite die Tätigkeit.
Bis November 1938 besaßen Juden im Deutschen Reich einen Anspruch auf die Teilnahme an der öffentlichen Fürsorge, die Leistungen der JHW sollten als Ergänzung in Anspruch genommen werden. Mit der "Verordnung über die Fürsorge der Juden" vom 19. November 1938 wurde die jüdische Bevölkerung jedoch aus der öffentlichen Fürsorge ausgegrenzt und die jüdischen Wohlfahrtsstellen dazu verpflichtet, allein für die Fürsorge der Juden aufzukommen. Im Sommer 1939 wurde die gesamte jüdische Wohlfahrtspflege mitsamt dem Winterhilfswerk in die Abteilung "Fürsorge" der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland eingegliedert. Der letzte Aufruf der jüdischen Winterhilfe erfolgte 1942/43. Mit der Auflösung der Reichsvereinigung im Juni 1943 und den Deportationen von Juden aus dem Deutschen Reich in die Vernichtungslager im Osten wurde die Winterhilfe 1943 schließlich eingestellt.