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    Arbeitsmänner auf dem Weg zum Arbeitseinsatz, 1938

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Der Reichsarbeitsdienst (RAD)

Seit 1935 war im NS-Regime der halbjährige Arbeitsdienst für männliche Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren obligatorisch, für weibliche freiwillig. Unter dem Motto "Mit Spaten und Ähre" zogen diese Arbeitskolonnen durch Deutschland, die - meist tatsächlich nur mit Spaten ausgerüstet - Moore trockenlegten, neues Ackerland kultivierten oder beim Bau der Reichsautobahnen und des Westwalls mitwirkten. Der Reichsarbeitsdienst (RAD), der dem Reichsinnenministerium angegliedert war und an dessen Spitze Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl (1875-1955) stand, diente ursprünglich der Bewältigung der Arbeitslosigkeit. 

 

Die kaum über dem Arbeitslosengeld liegende Bezahlung des Diensts machte deutlich, dass es sich bei diesen Einsätzen im wesentlichen um einen - wie es offiziell hieß - "Ehrendienst am deutschen Volke" handelte. Der Arbeitsdienst und das Leben im Arbeitslager mit militärischer Ausbildung waren "nationalsozialistische Erziehungsarbeit", die im Sinne der Volksgemeinschaft Standesunterschiede beseitigen und die Gesinnung fördern sollten. Die RAD-Gesamtstärke betrug 1935 rund 200.000, bis Oktober 1939 wurde sie auf 350.000 Personen erhöht. Eingeteilt war der RAD in 30 Arbeitsgaue, 182 Gruppen und 1.260 Abteilungen. Wenige Tage nach Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 wurde die Arbeitsdienstpflicht auch für weibliche Jugendliche eingeführt, die als "Arbeitsmaiden" karitative Aufgaben übernahmen, Mütter im Haushalt entlasteten oder zu Einsätzen in der Landwirtschaft herangezogen wurden. Männliche Arbeitsgruppen unterstützten im Krieg zumeist als Bau- und Instandsetzungstrupps die Wehrmacht und standen an Flugabwehrgeschützen. 1943 wurde der RAD Oberste Reichsbehörde, die Adolf Hitler direkt unterstand.

Arnulf Scriba
7. August 2014

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