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    Der Berliner Rabbiner Leo Baeck, um 1933

> NS-Regime > Ausgrenzung und Verfolgung

Reichsvertretung der Deutschen Juden

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 und ihre judenfeindliche Ausgrenzungs- und Verfolgungspolitik forcierten im deutschen Judentum jahrzehntelange Bestrebungen nach Bildung einer jüdischen Gesamtvertretung im Deutschen Reich. Die am 17. September 1933 gegründete "Reichsvertretung der Deutschen Juden" mit Sitz in Berlin sollte als Dachverband der jüdischen Organisationen und israelitischen Landesverbände die politische Vertretung der deutschen Juden gegenüber den Regierungsbehörden übernehmen und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Deutschland vertreten. Zum Präsidenten wurde der Berliner Rabbiner Leo Baeck gewählt. Dem Vorstand gehörten u.a. der Präsident des Oberrats der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs, Otto Hirsch, und Siegfried Moses (1887-1974), Vorsitzender der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, an. Auch der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, die jüdische Gemeinde Berlin sowie liberal und orthodox ausgerichtete Verbände waren durch Mitglieder im Vorstand repräsentiert. Damit waren in der Reichsvertretung die wichtigsten jüdischen Organisationen in Deutschland vertreten.

 

Die Aufgaben der Reichsvertretung bestanden hauptsächlich in der Koordination und Unterstützung der jüdischen Selbsthilfe, die als Reaktion auf die antisemitische Politik des NS-Regimes entstand. Neben der Wirtschaftshilfe und der Wohlfahrtspflege kümmerte sie sich um das jüdische Schul- und Bildungswesen, die Berufsfürsorge - vor allem die Aus- und Weiterbildung - sowie um die jüdische Auswanderung. Gerade letztere gewann mit der Verschlechterung der Lebensbedingungen von Juden im nationalsozialistischen Deutschland eine immer größere Bedeutung. Außerdem pflegte die Reichsvertretung Kontakte mit jüdischen Organisationen im Ausland und versuchte außerhalb von Deutschland auf die Situation der deutschen Juden aufmerksam zu machen, um Hilfe, vor allem durch die Aufnahme von jüdischen Emigranten, zu erwirken.

Das NS-Regime erkannte die Reichsvertretung als Gesamtvertretung der Juden in Deutschland an. Als reichseinheitliche Organisation erleichterte sie für die NS-Behörden die bürokratische Kontrolle der jüdischen Bevölkerung. Schrittweise wurden verschiedene weitere jüdische Organisationen in die Reichsvertretung eingegliedert, so z.B. 1935 auch der "Zentralausschuss für Hilfe und Aufbau" zur finanziellen Unterstützung in Not geratener Gemeindemitglieder. Ab 1935 wurde die Reichsvertretung zunehmend zu einem Organ, in dem Beratungs-, Entscheidungs- und Exekutivfunktionen gebündelt wurden. Nach Erlass der Nürnberger Rassegesetze 1935 erfolgte eine Umbenennung in "Reichsvertretung der Juden in Deutschland", da nach dem nationalsozialistischen Verständnis Juden außerhalb der "Volksgemeinschaft" standen und keine Deutschen sein konnten. Auf den Erlass der Nürnberger Gesetze reagierte die Reichsvertretung mit einer Verlautbarung, in der die Hoffnung geäußert wurde, dass den Juden die moralische und wirtschaftliche Existenzmöglichkeit gelassen werde. Im Juni 1939 wurde die Reichsvertretung in die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" überführt.

Thomas Rink, Ulrike Schaper, Arnulf Scriba
17. September 2014

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