Japan und das Deutsche Reich teilten eine antikommunistische Grundeinstellung. Auf japanische Initiative hin schlossen sie den auf fünf Jahre befristeten Antikominternpakt, der am 25. November 1936 vom japanischen Sonderbotschafter Vicomte Kintomo Mushanokoji (1882-1962) und von Joachim von Ribbentrop in Berlin unterzeichnet wurde. In ihm vereinbarten die beiden Staaten die Bekämpfung der 1919 gegründeten Kommunistischen Internationale (Komintern) und gegenseitige Information und Konsultationen. In einem geheimen Zusatzprotokoll verpflichteten sie sich zu Neutralität im Fall eines nicht provozierten Angriffs der Sowjetunion und versicherten, keine Verträge mit der Sowjetunion abzuschließen, die dem antikommunistischen Geist des Abkommens zuwiderliefen.
Ohne Kenntnis des geheimen Zusatzprotokolls traten dem Abkommen 1937 Italien, 1939 der japanische Satellitenstaat Mandschukuo, Ungarn und Spanien sowie 1941 Bulgarien, Kroatien, das besetzte Dänemark, Finnland, Nanking-China, Rumänien und die Slowakei bei.
Der Antikominternpakt hatte hauptsächlich Symbolcharakter; er sollte die Verbundenheit Deutschlands und Japans demonstrieren, die sich durch ihre aggressive Außenpolitik beide international zunehmend isolierten. Die Abmachungen bestanden von Anfang an nur auf dem Papier. Die Interessen der beiden Staaten waren zu unterschiedlich, die Abstimmung war schlecht. Das Deutsche Reich brach den Antikominternpakt mit dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939. Die deutsch-japanischen Beziehungen verschlechterten sich daraufhin zunächst, bereits 1940 schlossen Deutschland, Japan und Italien aber den Dreimächtepakt.