Auf Initiative von Adolf Hitler schlossen das Deutsche Reich, Japan und Italien am 27. September 1940 den auf zehn Jahre befristeten Dreimächtepakt, der das bereits durch den Antikominternpakt bestehende Bündnis der drei Staaten um die militärische Zusammenarbeit ergänzte. Der von Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, dem italienischen Außenminister Galeazzo Ciano Conte di Cortelazzo und dem japanischen Botschafter Saburu Kurusu (1886-1954) in Berlin unterzeichnete Dreimächtepakt sollte das seit dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt angespannte Verhältnis zwischen Deutschland und Japan verbessern; Hitler war auf Verbündete für seinen geplanten Krieg gegen die Sowjetunion angewiesen, während Japan durch seinen Krieg gegen China isoliert war. Außerdem sollte das eindrucksvolle Bündnis die USA aus dem Zweiten Weltkrieg heraus halten und Großbritannien friedensbereit machen.
Mit dem Vertrag verpflichteten sich die drei Staaten, einander gegen bisher nicht in die Kriege in Europa und Asien verwickelte Angreifer auch militärisch zu helfen. Ferner sah der Pakt die Aufteilung der Welt in Interessensphären der beteiligten Großmächte vor: Japan wurde der "Großraum Ostasien" als Einflussgebiet zugestanden, im Gegenzug akzeptierte es die Schaffung einer "neuen Ordnung" in Europa durch Italien und das Deutsche Reich. Die Beziehungen der beteiligten Staaten zur Sowjetunion sollten nicht berührt werden.
Aufgrund ungenügender Kooperation und divergierender Interessen bestand der Vertrag allerdings hauptsächlich auf dem Papier. In den Jahren 1940/41 traten ihm Ungarn, Rumänien, die Slowakei, Bulgarien und Kroatien bei; Hitlers Bemühungen um einen Beitritt Spaniens und Vichy-Frankreichs scheiterten hingegen. Der Dreimächtepakt wurde durch den italienischen Waffenstillstand mit den Alliierten 1943, Italiens Kriegserklärung an Deutschland und die deutsche Kapitulation am 8. Mai 1945 bedeutungslos.