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Rationierung der Milchversorgung

Im November 1915 wurde im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelrationierung die reichsumfassende Bewirtschaftung von Milch eingeführt, nachdem bereits im September ein Verbot der Verwendung von Milch und Sahne zum Backen von Kuchen verfügt worden war. Die entsprechende Verordnung vom 11. November schrieb vor, dass Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr und stillende Mütter je einen Liter, ältere Kinder einen halben Liter und Kranke eine Menge bis zu einem Liter Milch auf ärztliche Bescheinigung pro Tag erhalten sollten. Zugleich wurde jedoch eingeräumt, dass die Ration beginnend bei den älteren Kindern entsprechend herabgesetzt werden kann, wenn die erforderliche Menge Milch nicht zur Verfügung steht.

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes standen durchschnittlich nur noch ca. 40 Prozent der Vorkriegsmenge an Frischmilch zur Verfügung. Eine statistische Erhebung für die Stadt Dortmund ergab, dass der Tagesverbrauch an Milch vom Vorkriegsstand 65.000 Liter über 52.000 Liter im Oktober 1914 und 38.000 Liter im Dezember 1915 auf 23.000 Liter im Dezember 1916 gesunken war. Damit war der von der Reichsfettstelle errechnete Tagesbedarf der Stadt nur noch zu zwei Drittel gedeckt. In Berlin galt ab dem 30. Oktober 1916 eine einheitliche, von der Fettstelle für Groß-Berlin herausgegebene Milchverordnung. In lokalen Tageszeitungen und per Aushang oder Handzettel wurden wöchentlich die jeweils zur Verfügung stehenden Milchrationen bekanntgegeben. So wurde am 2. Januar 1918 verkündet, dass die "volle Ration" ausgegeben werden kann. Das waren ein Liter für Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr, drei Viertel Liter für Kinder im dritten und vierten Lebensjahr und ein halber Liter auf Krankenkarte. Nur 14 Tage später wurde verordnet, daß die Rationen "infolge Milchknappheit" ab dem 15. Januar bis auf weiteres um jeweils einen halben bzw. einen Viertel Liter gekürzt werden.

Andreas Michaelis
14. September 2014

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