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Bewirtschaftung von Fleisch- und Wurstwaren

Die Bewirtschaftung von Fleisch und Fleischprodukten im Ersten Weltkrieg setzte im Laufe des Jahres 1916 ein. In den ersten Kriegsmonaten war noch genügend Fleisch auf dem freien Markt erhältlich. Allerdings hatten die Preise schon im Frühjahr 1915 Dimensionen erreicht, die große Teile der Bevölkerung von diesem Genuss ausschloss. Ein Massenschlachten von Schweinen wegen der hohen Futtermittelpreise und der Anlage von Reserven an Fleischkonserven für den Heeresbedarf führte zu einer radikalen Verknappung des Angebots und einem weiteren Preisanstieg. Als die Reichsregierung im November 1915 Höchstpreise festlegte, verschwand Fleisch fast völlig vom Markt.

Im April 1916 begannen einzelne Länder mit der Ausgabe von Fleischkarten. Am 21. August 1916 erließ die Reichsregierung im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelrationierung schließlich eine "Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauches", wonach jeglicher Verkauf von Fleisch und Fleischwaren unter staatliche Kontrolle gestellt wurde. Die Festlegung der Rationen blieb den Landesbehörden überlassen, jedoch bestimmte das Kriegsernährungsamt die Höchstmenge, die auf die jeweils gültige Fleischkarte ausgegeben werden durfte. Die gesetzliche Regelung ging bis zur Vorschrift der Ausgestaltung der allgemeingültigen Reichsfleischkarte: "Die Vollkarte enthält 40 Abschnitte, je 10 für eine Woche; die Kinderkarte enthält 20 Abschnitte, je 5 für eine Woche. Die Fleischkarte ist aus Kartonpapier (auch holzhaltigem), von dem 1 Quadratmeter ungefähr 150 Gramm wiegen soll, in beliebiger Farbe herzustellen."

Mit Inkrafttreten der Verordnung über den Fleischverbrauch setzten u.a. strenge staatliche Kontrollen bei Schlachtungen ein. Eine Vorschrift besagte, dass 200 Gramm Schlachtgewicht durch die Verarbeitung zu Wurst auf 250 Gramm zu "strecken" sind. Der durchschnittliche Fleischverbrauch lag vor dem Krieg in Deutschland bei ca. 1 Kilogramm pro Kopf in der Woche. Die vom Kriegsernährungsamt zugebilligte Ration für das Jahr 1917 betrug im Durchschnitt 250 Gramm, die tatsächlich verausgabten Mengen lagen deutlich darunter. Auch die Soldaten an der Front mussten mit immer weniger Fleisch und Wurst auskommen. Die in der "Kriegsverpflegungsvorschrift" festgelegte Ration von 350 Gramm Fleischwaren täglich konnte nur in den ersten Kriegsmonaten einigermaßen realisiert werden. 1917 gab es auch an der Front "fleischfreie Tage" - zumindest für die unteren Dienstgrade.

Trotz dieser Einschränkungen beanspruchte das Militär 1917 rund 45 Prozent der in Deutschland verfügbaren Menge an Frischfleisch. Ähnlich gestaltete sich die Bewirtschaftung von Fetten. Am 20. Juli 1916 wurde die Reichsstelle für Speisefette gebildet, welche die Preise festlegte und die Verteilung der Vorräte im Reich koordinierte. Doch auch hier gab es die gleichen Probleme. Die von den zuständigen kommunalen Behörden festgelegten Rationen waren in den seltensten Fällen wirklich verfügbar. Auf den Fettkarten der Stadt Bremen aus den Jahr 1917 war daher ausdrücklich vermerkt: "Diese Karte gewährt dem Inhaber nicht das Recht, eine entsprechende Menge Fett oder Milch auch tatsächlich kaufen zu können."

Andreas Michaelis
14. September 2014

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