Staatliche Luftschutzmaßnahmen vor Bombenangriffen wurden unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 ins Leben gerufen, allerdings blieben sie lange hinter den privaten zurück. So waren Zuschüsse zum Wohnungsbau abhängig vom Einbau von Luftschutzanlagen. In Berlin fand erstmals im März 1935 eine Luftschutzübung mit simuliertem Fliegeralarm und Verdunkelung statt. Im Mai desselben Jahrs regelte ein Gesetz zusätzlich den Bau und die Einrichtung von Bunkern, die sanitäre Versorgung, die Brandbekämpfung sowie Räumarbeiten nach Bombenangriffen. Der Ende April 1933 gegründete und dem Luftfahrtministerium unter Hermann Göring unterstehende Reichsluftschutzbund (RLB) war zuständig für die Schulungen von ehrenamtlichen Luftschutzwarten, die Luftschutz-Gemeinschaften in Häuserblocks vorstanden.
Nach Einführung der Luftschutzpflicht 1935 hatten sich weite Kreise der Bevölkerung einer Dienst- und Sachleistungspflicht zu unterziehen. Bis 1939 wuchs der RLB auf über 13,5 Millionen Mitglieder an. Sein Auf- und Ausbau war mit einer aufwendigen Propaganda unter dem Motto "Luftschutz tut not" verbunden. Mit Plakaten, Werbe- und Schulungsmaterialien sowie öffentlichen Vorführungen und Lehrgängen sollte die Bevölkerung auf einen künftigen Krieg eingestimmt werden und lernen, sich vor Luftangriffen zu schützen.
Neben der Errichtung von Luftschutzräumen und -bunkern kam der Abwehr von Gasangriffen besondere Bedeutung zu. Für alle Altersgruppen standen entsprechende Schutzmittel zur Verfügung. Für Jugendliche und Erwachsene gab es die "Volksgasmaske", für Kleinkinder war ein Gasschutzjäckchen vorgesehen. Säuglinge sollten in ein Gasbettchen gelegt werden, das durch einen Blasebalg mit Frischluft versorgt werden konnte. Die Luftschutzmaßnahmen stellten sich jedoch im Zweiten Weltkrieg gegenüber den Flächenbombardements als wirkungslos heraus. Angesichts der Wirkung alliierter Spreng- und Brandbomben, die ganze Stadtteile in Schutt und Asche legten, waren die gängigen Löschsandtüten und Handspritzen völlig unzureichend. Gegen den einer Feuersbrunst folgenden Sauerstoffmangel gab es keinerlei Schutz.