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    Festsitzung der Reichskammer der bildenden Künste mit Hitler und Goebbels im Deutschen Museum, 1939

> Der Zweite Weltkrieg > Kunst und Kultur

Die "Gottbegnadeten-Liste"

Im August 1944 wurde auf Initiative von Joseph Goebbels eine Liste zusammengestellt, auf der über eintausend Akteure aus dem Kulturbetrieb des "Dritten Reichs" verzeichnet waren. Die über 39 Seiten umfassende Auflistung, mit der die immense Bedeutung dieser, wie es im nationalsozialistischen Jargon hieß, Kulturschaffenden manifestiert wurde, ist grob in die Bereiche Literatur ("Schrifttum"), bildende Kunst, Musik, Theater, Film und Rundfunk unterteilt.

Insgesamt 1041 Personen erhielten Anfang September 1944 ein offizielles Schreiben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, dank diesem sie vom Frontdienst befreit wurden: „Der Herr Reichsminister hat Sie in seiner Eigenschaft als Präsident der Reichskulturkammer auf Grund Ihrer künstlerischen Leistung vom Wehrmachts- und Arbeitsdienst freigestellt. Insoweit Sie noch nicht im Besitze einer entsprechenden Mitteilung der Reichskulturkammer sind, bitte ich, dieses Schreiben als amtliche Benachrichtigung zu betrachten und es bei einer etwa noch erforderlichen Meldung ihrem zuständigen Arbeitsamt vorzulegen.“ Das etwa eineinhalbseitige Schriftstück beinhaltet zudem den – in erster Linie wohl an Musiker und Schauspieler gerichteten – Hinweis, sich weiterhin zur künstlerischen Betreuung verfügbar zu halten.

Die "Gottbegnadeten-Liste" war Teil dieser Liste, deren Original sich im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde befindet. Auf der „Gottbegnadeten-Liste“ – unterteilt in „Sonderliste“ und „Alle übrigen“ – befanden sich auf knapp einem Dutzend Seiten die Namen von 378 Männern und einigen wenigen Frauen aus den Bereichen bildende Kunst, Literatur, Musik Theaterschauspiel und Architektur. Die Liste wurde nicht publiziert. Doch gehörte das völkische, explizit antimoderne Konzept des „Gottbegnadeten“, mit dem die kulturelle Elite im Nationalsozialismus „geadelt“ und gleichzeitig im pragmatisch-bürokratischen Sinne belohnt wurde, längst – und öffentlich wahrnehmbar – zum ideologischen Kern der nationalsozialistischen Kunstauffassung, wie sich beim Blick auf den bildkünstlerischen Bereich zeigt. In seiner Rede auf der Kulturtagung des NSDAP-Parteitages 1933 in Nürnberg vertrat Adolf Hitler die Ansicht, dass „nur wenigen Gottbegnadeten (…) zu allen Zeiten die Vorsehung die Mission aufgegeben (hat), wirklich unsterblich Neues zu gestalten.“ Als „Fleischwerdung der höchsten Werte eines Volkes“ würden sie sich gegen Merkmale der Moderne, wie Aktualitätsbezug oder Experimentieren, also Diskursivität im weitesten Sinne, richten. Vier Jahre später, im Rahmen der Eröffnungsrede zur ersten „Großen Deutschen Kunstausstellung“ im Münchner Haus der (Deutschen) Kunst, bezeichnete Hitler „Kubismus, Dadaismus, Futurismus, Impressionismus als gekünsteltes Gestammel von Menschen, denen Gott die Gnade einer wahrhaft künstlerischen Begabung versagt“ habe und verlieh seiner Überzeugung Ausdruck, dass „der Allmächtige aus der Masse dieser anständigen Kunstschaffenden wieder einzelne emporheben (wird) zum ewigen Sternenhimmel der unvergänglichen gottbegnadeten Künstler großer Zeiten.“

Einige dieser „anständigen Kunstschaffenden“ sollten einen derart überzeugenden Beitrag zur Verwirklichung der NS-Kunstdoktrin leisten, dass sie schließlich bei der Finalisierung des "Gottbegnadeten"-Konzeptes berücksichtigt und entsprechend als „unabkömmlich“ („uk“) eingestuft worden sind. Genauer betrachtet besteht dieses Konzept aus sechs Teilen: auf die erste Liste mit den nominell „Gottbegnadeten“ aus den Bereichen „Schrifttum, bildende Kunst (Bildhauer, Maler, Architekten, Gebrauchsgrafiker und Entwerfer), Musiker (Komponisten, Dirigenten, Pianisten, Geiger, Cellisten, Organisten, Quartette, Konzertsänger, Theater)“ folgen weitere Zusammenstellungen – wie die „Filmliste“ oder die „Rundfunkliste“ –, bei denen es sich um „Wunschlisten“ einzelner Kammern der Reichskulturkammer handeln dürfte. Die "Gottbegnadeten-Liste" hingegen könnte, zumindest in weiten Teilen, jener Liste gleichen, die von Hitler, Goebbels und Hermann Göring bereits wenige Wochen nach Kriegsbeginn 1939 aufgesetzt wurde. Die Tatsache, dass einzelne, wenn auch wenige Künstler, wie zum Beispiel der Maler Erwin Puchinger (1876-1944), im August 1944 bereits verstorben, aber trotzdem auf der "Gottbegnadeten-Liste" verzeichnet waren, könnte ein Hinweis darauf sein.

Diese Übersicht mag, um exemplarisch im Bereich der bildenden Kunst zu bleiben, auf den zweiten Blick nicht vollkommen schlüssig erscheinen: Hardliner wie Otto von Kursell (1884-1967), renommierte Künstler wie den Bildhauer Kurt Schmid-Ehmen (1901-1968) oder die Maler Franz Eichhorst (1895-1948), Oskar Martin-Amorbach (1897-1987) und Ivo Saliger (1894-1987) sucht man, im Gegensatz zu dem fast schon symbolistisch malenden Ludwig von Hofmann (1861-1945), vergebens. Und es ist durchaus erstaunlich, dass anstelle des Chefausstatters und kulturbetrieblichen Funktionärs Hermann Kaspar (1904-1986) mit Willy Kriegel (1901-1966) ein Spezialist für romantische Landschaftsbilder und Pflanzenminiaturen auf einer der „Sonderlisten“ mit insgesamt 25 „unersetzlichen“ Künstlern neben dem Bildhauer Arno Breker, dem Architekten Paul Schultze-Naumburg (1869-1949), dem Schriftsteller Gerhart Hauptmann oder dem Komponisten Richard Strauss aufgeführt ist. Ungeachtet dieser vermeintlichen Ungereimtheiten bietet die "Gottbegnadeten-Liste" eine sachdienliche, im wahrsten Sinne des Wortes „amtliche“ Übersicht über renommierte bildende Künstler – es handelt sich ausschließlich um männliche Bildhauer und Maler – des „Dritten Reichs“, die verlässlich in der alljährlichen „Großen Deutschen Kunstausstellung“ gezeigt wurden, Kunst-am-Bau-Aufträge erhielten, von hochrangigen Funktionären gesammelt wurden, in den einschlägigen Publikationen Beachtung fanden und an den Akademien lehrten.

Zugleich ist die "Gottbegnadeten-Liste" an dieser Stelle auch ein geeigneter Ausgangspunkt für eine Untersuchung der Karrieren ebendieser Künstler nach Kriegsende. Denn selbst wenn sie nicht in die kanonisierte, primär an den neoavantgardistischen Strömungen der Nachkriegsjahrzehnte ausgerichteten Kunstgeschichte aufgenommen werden sollten, konnten "gottbegnadete" Bildhauer und Maler doch zu einem beträchtlichen Anteil auch nach 1945 weiterhin hauptberuflich als bildende Künstler tätig sein und, wie zum Beispiel Adolf Wamper (1901-1977), Willy Meller (1887-1974) oder Hermann Scheuernstuhl (1894-1982), an der Gestaltung von Theatern, Schulen, Rathäusern oder Krankenhäusern mitwirken, Mahnmale und andere Werke für den öffentlichen Raum produzieren, an Kunsthochschulen unterrichten, Ausstellungen zeigen und Ehrungen empfangen. Zwar nahmen sie im formalen Sinne regelmäßig insofern Anpassungen an den Zeitgeist der Nachkriegsjahre vor, als ihre Arbeiten weniger monumental und heroisch ausgeführt wurden. Gleichzeitig sah jedoch keiner der betreffenden Künstler die Notwendigkeit, sich in dem Zuge von der Karriere, den Ehrungen oder dem Kunstbegriff im Nationalsozialismus zu distanzieren, sie konnten im Gegenteil bei Wettbewerben oder der Vergabe für Kunst-am-Bau-Aufträgen in der Bundesrepublik und Österreich auf bestehende Seilschaften, wie zum Beispiel den Kontakten zu hochrangigen Architekten des „Dritten Reichs“, zurückgreifen. Die Rezeption ihrer Werke bot häufig Anlass zur Artikulation einer konservativen, auch in den Nachkriegsjahrzehnten ungebrochen antimodernen Kunstauffassung.

Wolfgang Brauneis
31. Mai 2022

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