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    Bescheinigung der Gestapo über das Ausscheiden aus der Gemeinschaftsverpflegung in einem Arbeitserziehungslager, 1945

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Arbeitserziehungslager im Deutschen Reich

Die Arbeitserziehungslager (AEL) der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) sind als nationalsozialistische Verfolgungs- und Terroreinrichtungen relativ unbekannt, obwohl dies keineswegs ihrer Bedeutung im Zwangssystem des "Dritten Reiches" entspricht. So wuchs die Zahl der AEL von acht im Jahr 1940 auf etwa 200 gegen Ende des Zweiten Weltkrieges, allein innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches. Die Häftlinge waren erwachsene Männer, aber auch Frauen. Es gab auch Deutsche unter ihnen, aber die überwiegende Mehrheit war ausländischer Herkunft und kam aus allen deutsch besetzten europäischen Ländern, insbesondere aus Osteuropa. Die Gesamtzahl der Häftlinge, die die AEL durchliefen, kann vorsichtig auf insgesamt mindestens eine halbe Million Menschen geschätzt werden.

AEL waren nach der Definition des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, in seinem Erlass vom 28. Mai 1941 bestimmt für Arbeitskräfte, die die Arbeit verweigerten oder in sonstiger Weise die Arbeitsmoral gefährdeten und deren Verhalten einer Sabotage gleichkäme. Die Errichtung von AEL wurde von Himmler mit diesem Erlass jedoch keineswegs zentral von oben angeordnet, denn die ersten Lager existierten bereits. Sie waren seit Kriegsbeginn in einzelnen Regionen durch eine Zusammenarbeit von regional zuständigen Staatspolizei(leit)stellen mit Wirtschaftsbetrieben, Kommunen und der Arbeitsverwaltung improvisiert worden. Himmler versuchte erst nachträglich, Organisationsprinzipien der Lager zu vereinheitlichen, was jedoch nicht mehr gelingen sollte.

Organisation

Die ersten Vorläufer der AEL wurden ab Ende 1939 im Zuge des Westwallbaus eingerichtet. Auch die Mehrzahl der seit Frühjahr 1940 errichteten AEL entstand in der Nähe von kriegswirtschaftlich bedeutsamen Projekten wie Vierjahresplanwerken oder industriellen Zentren wie dem Ruhrgebiet oder Berlin. Beispiele hierfür sind Watenstedt bei den Hermann-Göring-Werken in Salzgitter, Hunswinkel im Sauerland, Liebenau bei Nienburg, Farge in Bremen oder Wuhlheide in Berlin.

Auf dem Gebiet des Deutschen Reiches unterstanden die AEL den Stapo(leit)stellen vor Ort, Lagerleiter waren Gestapobeamte, die Wachmannschaften stellte die Schutzpolizei. Die regionale Gestapo hatte dadurch die Möglichkeit, Menschen in eigener Zuständigkeit nur auf der Basis einer ausgeweiteten vorläufigen Festnahme, in ein von ihr allein kontrolliertes Lager einzuweisen.  Die Bezeichnung der Polizeihaftlager als „Arbeitserziehungslager“ stellte dabei einen zynischen Rückgriff auf die NS-Arbeitspropaganda dar, hatte aber vor allem die Funktion, die Haft zur Präventivmaßnahme zu erklären, um die polizeiliche Zuständigkeit abzusichern. Damit etablierte sich die Arbeitserziehungshaft neben der Schutzhaft und der Vorbeugehaft als dritte Form willkürlicher polizeilicher Repressionsmaßnahmen.

Anders als bei den Konzentrationslagern (KZ), aus denen Entlassungen seit Kriegsbeginn nicht mehr vorgesehen waren, blieb die Haft im AEL zeitlich begrenzt und dauerte in der Regel sechs Wochen bis drei Monate. Als Haftgründe galten offiziell „Arbeitsbummelei“, „Arbeitsuntreue“, „Arbeitsvertragsbruch“ oder „Arbeitsverweigerung“. Deutsche wurden auf Antrag der Arbeitsämter eingewiesen, ausländische Zivilarbeiter überwiegend wegen Fluchtversuchen aus dem Zwangsarbeitseinsatz inhaftiert. Von Anfang an lieferten die Mitarbeiter der Stapo(leit)stellen aber auch Menschen ein, die sie wegen „minderschwerer“ Vergehen in eigener Zuständigkeit bestrafen oder aus anderen Gründen schikanieren wollten.

Frauen waren in der Regel erst in der zweiten Hälfte des Krieges unter AEL-Häftlingen zu finden, nachdem spezielle Frauenabteilungen in einigen Lagern eröffnet oder eigenständige AEL für sie gegründet worden waren. Sie wurden noch häufiger als Männer aus anderen als arbeitsdisziplinären Gründen verfolgt, beispielsweise weil sie gegen Kontaktverbote zwischen Deutschen und Ausländern verstoßen hatten oder gesellschaftlichen Randgruppen angehörten.

Haftbedingungen

Betrachtet man die Haftbedingungen in den AEL, wird deutlich, dass die staatspolizeiliche „Arbeitserziehung“ kurzfristigen, aber dafür umso brutaleren Arbeitsterror bedeutete, mit dem die Häftlinge gebrochen und in diesem Zustand unverzüglich wieder an ihre früheren Arbeitsplätze in den Betrieben zurückgeführt werden sollten. So bezeichnete der Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD), Ernst Kaltenbrunner, im Mai 1944 die Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse von AEL-Häftlingen als härter als in einem Konzentrationslager. Dies sei notwendig, um den gewünschten Zweck zu erreichen und möglich, da die Unterbringung der Häftlinge nur einige Wochen, höchstens wenige Monate dauere.

Die meisten AEL-Häftlinge mussten schwerste körperliche Erd- und Tiefbauarbeiten in der Bauwirtschaft leisten. Sie arbeiteten unter ähnlichen Bedingungen wie die Gefangenen der KZ-Außenlager beim Bau von Talsperren, im Straßenbau, bei der Verlegung von Versorgungsleitungen oder beim Aufbau neuer Werksanlagen. Im letzten Kriegsjahr leisteten AEL-Häftlinge schließlich verstärkt Aufräumungs- und Luftschutzarbeiten innerhalb der bombenzerstörten Rüstungsgroßbetriebe und Innenstädte eingesetzt.

Trotz der relativ kurzen Haftzeiten kamen zahlreiche Menschen in den AEL ums Leben. In einigen Lagern starben 1942 bis 1943 bis zu zwei Gefangene täglich. Todesfälle wurden den kommunalen Standesämtern gemeldet, wobei von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Laut der Eintragungen wurden etliche Häftlinge „auf der Flucht erschossen“ oder starben an „Herzschwäche“.

Spätestens seit 1943 dienten die AEL den Stapo(leit)stellen auch als Hinrichtungsstätten, als Schauplätze für „Sonderbehandlungen“ polnischer und russischer Arbeitskräfte, die an mobilen Galgen gehängt wurden.

Die Überwachung und abschreckende Disziplinierung der ausländischen Zwangsarbeiter wurde im Laufe des Krieges zum wichtigsten Aufgabenbereich der regionalen Stapo(leit)stellen, der beinahe sämtliche Kapazitäten absorbierte. Mitte 1943 flüchteten nach Schätzungen des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) jeden Monat rund 45.000 ausländische Zwangsarbeiter von ihren deutschen Arbeitsplätzen mit steigender Tendenz. Der Mangel an Haftraum wurde damals zum alles bestimmenden Problem der Gestapo. Die katastrophale Überbelegung der Polizeigefängnisse, die hohen Fluktuationen und zunehmenden Gefangenentransporte führten zur Ausbreitung von lebensbedrohlichen Seuchen wie dem Fleckfieber.

Neue AEL wurden als Auffang- und Durchgangslager seit Herbst 1943 an allen möglichen Orten, wie leerstehenden Schulen, Garagen oder Fabrikkellern, eröffnet und Stapoaußendienststellen oder Kreispolizeibehörden unterstellt. Auch große Betriebe der Rüstungsindustrie gingen nun im Auftrag der Gestapo dazu über, betriebliche Erziehungslager unter der Leitung von Werkschutzmeistern zu eröffnen.

AEL als Terrorinstrument

Diese letzte Ausweitung des staatspolizeilichen Haftlagersystems sorgte dafür, dass die Gestapo in der Phase des nationalsozialistischen Machtverfalls während der letzten Monate des Krieges ihren eskalierenden blindwütigen Terror auf immer breitere Schichten der Zivilbevölkerung ausdehnen konnte. Die Zusammensetzung der AEL-Häftlinge wurde immer heterogener. Seit 1944 wurden auch ausländische „Repressaliengeiseln“, die im Zuge deutscher „Sühne- und Vergeltungsmaßnahmen“ für Anschläge von Widerstandsgruppen festgenommen worden waren, oder untergetauchte „Dienstpflichtverweigerer“ über die AEL nach Deutschland verschleppt. Im August 1944 kamen deutsche „Gewitter-Häftlinge“, ehemalige politische Funktions- und Mandatsträger der Weimarer Republik, und „Halbjuden“ hinzu. Die AEL wurden nun endgültig zu einem umfassenden regionalen Terrorinstrument und erfüllten die Funktion von lokalen KZ für die Gestapo, die sie bis zuletzt zur Sicherung der fanatischen Durchhaltepolitik der Nationalsozialisten einsetzte.

Gabriele Lotfi
15. Mai 2020

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