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Das "Reichsland" Elsass-Lothringen

Durch Unterzeichnung des Frankfurter Friedensvertrags am 10. Mai 1871 im Anschluss an den Deutsch-Französischen Krieg musste Frankreich Elsass und Lothringen an das neu gegründete Kaiserreich abtreten. Nachdem die Eingliederung der französischen Gebiete in das Deutsche Reich als preußische Provinz, als Teil eines deutschen Bundesstaates oder als eigenständiger Bundesstaat verworfen worden war, nahm Elsass-Lothringen schließlich durch das Vereinigungsgesetz vom 9. Juni 1871 eine Zwischenstellung im föderativen Deutschen Reich ein: Als so genanntes Reichsland mit eigenständiger Verwaltung war es unmittelbar dem Kaiser unterstellt.

 

Elsass und Lothringen mussten Mitte des 17. Jahrhunderts vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation an das französische Königreich abgetreten werden und galten seitdem bei vielen Deutschen als "verlorene Reichsgebiete". Trotz der Doppelbezeichnung Elsass-Lothringen handelt es sich bei dem "Reichsland" weder um ein homogenes noch um ein geschichtlich gewachsenes Gebiet, sondern um ein vom Deutschen Reich geschaffenes künstliches Konstrukt. Nie zuvor hatten Elsass und Lothringen ein staatsähnliches oder verwaltungsmäßig zusammengehöriges Gebiet geformt, was sich in ihrer voneinander zum Teil sehr abweichenden sprachlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, konfessionellen und politischen Entwicklung widerspiegelte. In Deutschland spielten 1871 militärstrategische Überlegungen zur Grenzsicherung gegenüber Frankreich sowie nationale Forderungen zur Rückeingliederung der ehemals deutschen Gebiete eine zentrale Rolle. Darüber hinaus lag vor allem das Elsass an einem der wichtigsten westeuropäischen Verkehrsnetze. Die Vielfalt seiner Bodenschätze und seine fortgeschrittene Industrialisierung machten es für Deutschland zu einer besonders attraktiven "Kriegsbeute".

Die Annexion 1871 führte in ganz Frankreich zu einer Welle nationaler Entrüstung. Aus französischer Sicht gehörte das Gebiet zur "Grande Nation", die Zwangsabtretung war demzufolge ein nicht hinnehmbarer Verlust. So verurteilte der französische Schriftsteller Victor Hugo (1802-1885) den Versuch, "aus einem Elsässer oder einem Lothringer einen preußischen Untertan machen zu wollen". Das Gemälde Albert Bettanniers (1851-1932) von 1887 illustriert eindrucksvoll den Schmerz und den verletzten Stolz Frankreichs: Elsass-Lothringen war für viele Franzosen "der schwarze Fleck" auf der Landkarte, den es langfristig zurückzuerobern galt. Auch in den annektierten Gebieten kam es unmittelbar vor und verstärkt nach der Annexion zu heftigem Protest. Viele Bewohner Elsass-Lothringens nutzten die Möglichkeit, die französische Staatsangehörigkeit zu behalten und ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Bis zum Stichtag am 1. Oktober 1871 optierte rund 10 Prozent der Bevölkerung für Frankreich.

Während viele Elsässer und Lothringer ihre Heimat verließen, wanderten zahlreiche Deutsche ins "Reichsland" ein, insbesondere Beamte und Militärs. Schon 1875 stellten die Einwanderer rund fünf Prozent der Gesamtbevölkerung, 1890 etwa zehn Prozent und 1910 rund 15 Prozent. Die neue deutsche Verwaltung, welche die französische auf allen Ebenen abgelöst hatte und häufig als Fremdherrschaft wahrgenommen wurde, verfolgte eine stark repressive Germanisierungspolitik, was immer wieder zu schweren Konflikten führte. Verboten war das Singen der Marseillaise und die Verwendung französischer Hoheitssymbole. Dennoch wurde die Trikolore als Zeichen des Protests gehisst und eine bewusst französische Kultur beispielsweise in Gesangs- und Turnvereinen praktiziert, die deshalb oft von Verboten betroffen waren. Der so genannte Festtagstourismus einiger Bewohner zum französischen Nationalfeiertag am 14. Juli ins grenznahe Belfort oder Nancy war ebenso Ausdruck eines Zugehörigkeitsgefühl zu Frankreich. Außer in den rein französischsprachigen Orten wurde das in Elsass-Lothringen mehrheitlich gesprochene Deutsch als Verwaltungs- und Amtssprache und als alleinige Unterrichtssprache eingeführt. Die französische Sprache wurde zwar zurückgedrängt, jedoch nicht gänzlich unterdrückt. Festtage wie die Geburtstage des Kaisers, aber auch die kaiserlichen Besuche sollten gezielt deutsche Identität und Loyalität gegenüber dem Reich stiften und die gewünschte kulturelle Einheit herstellen. Der allmähliche Prozess der Annäherung und Abbau von Animositäten wurde einerseits von einer gewissen Distanz und wahrnehmbaren Kluft zwischen Einheimischen und "Reichsdeutschen" im gesellschaftlichen Leben geprägt, andererseits von Formen der Annäherung und Assimilation im Bereich der Wirtschaft und der Parteienlandschaft.

Als "Reichsland" unter kaiserlichem Oberpräsidium mit Sitz in Straßburg genoss Elsass-Lothringen nicht den gleichen Status wie die anderen deutschen Staaten, im Reichstag und im Bundesrat war es zunächst nicht vertreten. Nach einem Gesetz vom 30. Dezember 1871 war das "Reichsland" in drei Bezirkspräsidien eingeteilt: Unter-Elsass mit Sitz in Straßburg, Ober-Elsass mit Colmar und Lothringen mit Metz. Darüber hinaus wurde es in 22 Stadtkreise unterteilt. Mit der in Elsass-Lothringen erst 1874 in Kraft getretenen Reichsverfassung wurde ein so genannter Landesausschuss als indirekt gewähltes Gremium mit lediglich beratender Funktion geschaffen und den Elsaß-Lothringern das Wahlrecht zum deutschen Reichstag zugesprochen. Bei der Teilnahme an der lag die Wahlbeteiligung in Elsaß-Lothringen mit 77 Prozent deutlich über dem Reichsdurchschnitt von 61 Prozent. Aus dem Reichsland wurden 15 Abgeordnete nach Berlin entsandt. Im Jahre 1879 ersetzte das neue Ministerium für Elsass-Lothringen unter der Leitung eines Staatssekretärs mit Sitz in Straßburg als höchste Regierungsbehörde die Abteilung Elsass-Lothringen im Reichskanzleramt in Berlin. Der Kaiser übertrug seine landesherrlichen Befugnisse auf einen Statthalter. Kompetenzen wurden so allmählich von Berlin nach Straßburg abgegeben. Erst 40 Jahre nach der Annexion verabschiedete der deutsche Reichstag am 26. Mai 1911 eine Verfassung für das "Reichsland": Das bis dahin unter der Verwaltung der Reichsregierung stehende "Reichsland" erhielt den Status eines deutschen Bundesstaates sowie drei Stimmen im Bundesrat, eine Landesregierung und eine repräsentative Volksvertretung.

Die sogenannte elsaß-lothringische Frage erhielt mit Beginn des Ersten Weltkriegs neue Brisanz und Aktualität. Gemäß der unnachgiebigen Forderung Frankreichs nach Rückgabe seiner verlorenen Ostprovinzen konzentrierten sich die französischen Angriffe nach Kriegsbeginn auf Elsaß-Lothringen. Doch konnte die französische Armee in der Schlacht bei Mülhausen (19. August) sowie in den Schlachten in den Vogesen und in Lothringen (20. bis 22. August) keine nachhaltigen Erfolge erzielen und musste sich nach der deutschen Gegenoffensive hinter die Staatsgrenze zurückziehen. Fortan regulierte die Militärverwaltung der Obersten Heeresleitung (OHL) den Alltag des frontnahen Gebiets. Das zunehmend harte Eingreifen der Militärbefehlshaber in das öffentliche und private, das kirchliche und das politische Leben trug entscheidend dazu bei, die Reichsloyalität des Grenzlandes zu untergraben. Die pro-französische Stimmung im "Reichsland" nahm mit Internationalisierung der elsass-lothringischen Frage weiter zu. In seinem 14-Punkte-Programm forderte der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson die Klärung des Problems zugunsten Frankreichs. Letzte Versuche der deutschen Regierung im Frühherbst 1918, durch Versprechen einer weitgehenden Autonomie das Land als Bundesstaat im Reich zu halten, scheiterten spätestens Mitte November 1918, als unter dem Jubel der Bevölkerung französische Truppen in Elsass-Lothringen einrückten. Dessen Landtag stimmte am 6. Dezember 1918 für den Anschluss an Frankreich. Der Versailler Vertrag regelte schließlich die Eingliederung von Elsass-Lothringen an Frankreich endgültig. Die anfängliche Freude und Begeisterung vieler Elsass-Lothringer wurde durch die rigide Assimilationspolitik Frankreichs allerdings erheblich gedämpft. Elsass-Lothringen blieb über Generationen hinweg ein "Zankobjekt" der beiden benachbarten Staaten und seine Bewohner wechselten so innerhalb von drei Generationen viermal ihre Staatsangehörigkeit.

Viviane Dittrich
20. Februar 2007

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