Während der Revolution von 1848/49 hatten sich auch Frauen am Kampf gegen die nachabsolutistischen Regierungen der Einzelstaaten des Deutschen Bunds beteiligt und für mehr politische Partizipationsrechte gekämpft, die ihnen jedoch nicht gewährt wurden. Im Gegenteil: Das preußische Vereins- und Versammlungsgesetz von 1850 untersagte "Frauenpersonen, Geisteskranken, Schülern und Lehrlingen" die Mitgliedschaft in politischen Vereinen und Versammlungen. Diese enttäuschten Erwartungen bildeten den Ausgangspunkt der sozialen Frauenbewegung in Deutschland.
Vereinzelt schlossen sich Frauen in lokalen Gruppen wie beispielsweise dem Leipziger Frauenbildungsverein zusammen. Mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) in Leipzig durch die Frauenrechtlerin und Schriftstellerin Louise Otto-Peters und die Lehrerin Auguste Schmidt organisierten sie sich erstmals in einer überregionalen Frauenbewegung. Auf der Gründungskonferenz vom 16. bis 19. Oktober 1865, den Gedenktagen der Völkerschlacht bei Leipzig von 1813, wählten die 120 Delegierten Louise Otto-Peters zur ersten Vorsitzenden und Auguste Schmidt zu ihrer Stellvertreterin. Das Hauptziel des ADF war die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Erwerbsarbeit und Bildung. Politische Partizipation blieb zunächst ein Fernziel.
Die Vereinszeitschrift "Neue Bahnen" sollte daher "dem weiblichen Fortschritt" dienen und "keine Modebilder, keine Stick- und Schnittmuster, keine Recepte" enthalten - dies alles fände "sich anderwärts zur Genüge", so die beiden Herausgeberinnen Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt. In Artikeln und auf Vorträgen forderten sie Industrie- und Handelsschulen für Mädchen, Arbeiterinnenschutz, Mutterschutz, Chancengleichheit im Beruf, gleichen Lohn für gleiche Arbeit und Gewerbefreiheit für Frauen. Die dem ADF angeschlossenen Frauenbildungsorganisationen richteten zur Durchsetzung ihrer Ziele deutschlandweit zahlreiche Selbsthilfeorganisationen wie Handelsschulen, Lehrerinnenseminare, Buchhaltungskurse, Kochschulen und Nähstuben ein. Mit 34 Gründungsmitgliedern hatte der ADF seine Arbeit aufgenommen, 1877 waren es bereits 12.000.
Zwischen 1878 und 1890 stagnierte die Arbeit des ADF. Das so genannte Sozialistengesetz traf auch die Frauenvereine im Kaiserreich, obgleich die eigentlichen Adressaten sozialdemokratische und sozialistische Vereinigungen waren. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19. Mai 1885 musste der ADF seine Umwandlung in eine Genossenschaft beschließen. Erst nach der Nichtverlängerung des Sozialistengesetzes, der Entlassung des Reichskanzlers Otto von Bismarck im Jahre 1890 und der schrittweisen Liberalisierung des Vereinsrechts zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlebte die bürgerliche Frauenbewegung einen erneuten Aufschwung. Da immer mehr Frauenbildungsvereine gegründet wurden, die Institutionen aber höchst unterschiedliche Programme und Ziele entwickelten, wurde im März 1894 der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) als Dachverband gegründet. Mangelnde inhaltliche Einheit war auch der Grund, weshalb der ADF in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts seine Aktivitäten immer mehr auf die kommunalpolitische Ebene verlagerte. Während des Ersten Weltkriegs schloss sich der ADF einem Netz lokaler Frauenorganisationen, dem "Nationalen Frauendienst" (NFD), an und beschränkte sich weitgehend auf wohltätige Arbeit.
Nachdem in der Weimarer Verfassung von 1919 das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle Bürger über 20 Jahren festgeschrieben wurde, rückte die politische Partizipation von Frauen zumindest auf dem Papier in greifbare Nähe. Nach der Wahl der Schriftstellerin Dorothee von Velsens (1883-1970) zur Vorsitzenden des ADF 1921 zielte daher die Arbeit des Vereins zunehmend auf politische Mitgestaltung. Im Oktober 1928 benannte er sich in "Deutscher Staatsbürgerinnenverband" um, führte den Zusatz "Allgemeiner Deutscher Frauenverein 1865" aber als Untertitel weiter. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) musste sich der ADF am 24. September 1933 im Zuge der gleichgeschalteten NS-Frauenpolitik auflösen.