"Wenn das zweite und dritte Kind kommt, beginnt das Elend. Der Lohn reicht nicht mehr ... Bereits im Mutterleib hungert der kleine Proletarier", heißt es in "Die Kämpferin", der KPD nahestehenden "Zeitung für die werktätige Frau". "Kindersegen" bedeutete in vielen Arbeiterfamilien "Kinderlast". Jedes Neugeborene war ein Esser mehr am Tisch, welches die Sorgen und die ohnehin schon starke Arbeitsbelastung der Mütter vergrößerte. Dieses Dilemma hatten auch Wissenschaftler, Ärzte und Künstler erkannt und sich während der Weimarer Republik vehement für die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218 engagiert.
Aufgrund der langen Trennung von ihrem Partner suchten auch Frauen während des Ersten Weltkrieges ihre Bedürfnisse durch außerehelichen Geschlechtsverkehr zu befriedigen. Je mehr Frauen sogenannte sittliche Vergehen begingen, desto häufiger kam es zu ungewollten Schwangerschaften als Folge ungeschützten Sexualverkehrs und desto höher war auch die Zahl der illegalen Abtreibungen. Schon vor dem Krieg waren Schwangerschaftsabbrüche verbreitete Praxis im Arbeitermilieu, nun aber fanden gezwungenermaßen auch immer mehr bürgerliche Frauen den Weg zu Kurpfuschern und sogenannten Engelmachern, den viele von ihnen mit dem Leben bezahlten. Entsprechend der gesellschaftlichen Brisanz des Themas behandelte der Ende 1918 unter dem Titel „Sündige Mütter“ in den Kinos anlaufende Film eben jene Themen von nicht gewollter Schwangerschaft und Abtreibung.
Käthe Kollwitz brachte 1924 in ihrem Plakat "Nieder mit den Abtreibungsparagraphen" den Zusammenhang von Mutterschaft und wirtschaftlichem Elend bildlich zum Ausdruck. In der Weimarer Republik wurde die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 oder wenigstens Straffreiheit bei einem Abbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten gefordert. Die Motivation für den Kampf gegen den Paragraphen 218 entstand aus der Notlage des Proletariats und hatte mit dem Wunsch von Frauen nach Eigenständigkeit und Selbstverantwortung noch wenig zu tun. Dennoch engagierten sich vor allem Frauenverbände für eine Geburtenregelung und gegen das Verbot von Verhütungsmitteln im öffentlichen Handel.
Das Strafgesetzbuch von 1871 wurde jedoch 1926 nur dahingehend verändert, dass eine Abtreibung nicht mehr mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus, sondern "nur" noch mit Gefängnisstrafe geahndet wurde. Eine Reform des Paragraphen 218 erfolgte 1927, indem der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen legalisiert wurde. Die verzweifelte Lage der Arbeiterfrauen in den 1920er-Jahren führte dazu, dass trotz Strafandrohungen die Zahl der Abtreibungen zum Ende des Jahrzehnts auf rund eine Million jährlich anstieg. Die Angst vor noch mehr wirtschaftlicher Not war größer als die Angst vor Strafe.