Während sich die Parteien der Großen Koalition unter Reichskanzler Hermann Müller für die Annahme des Young-Plans aussprachen, rief dieser aufgrund der langen Laufzeit und der als viel zu hart angesehenen Reparationszahlungen Empörung und heftigen Widerstand im rechten politischen Spektrum hervor. Im Juli 1929 gründete daher der Vorsitzende der DNVP, Alfred Hugenberg, zusammen mit Adolf Hitler sowie Franz Seldte vom Stahlhelm und Heinrich Claß vom Alldeutschen Verband den "Reichsausschuß für das Volksbegehren gegen den Young-Plan".
Artikel 73 der Weimarer Verfassung gab der Bevölkerung die Möglichkeit, durch Volksentscheide direkten Einfluss auf die Legislative zu nehmen. Gegenstand des vom "Reichsausschuß für das Volksbegehren gegen den Young-Plan" initiierten Volksentscheids war am 22. Dezember 1929 der von den Initiatoren vorgelegte Entwurf des "Freiheitsgesetzes", das nicht nur die Reparationen, sondern sämtliche Verpflichtungen des Versailler Vertrags revidieren sollte und das für die Unterzeichner des Young-Plans Zuchthausstrafen wegen Landesverrats vorsah. Die Abstimmung am 22. Dezember 1929 bescherte den Initiatoren trotz der von ihnen eingesetzten Demagogie und Propagandakampagnen eine klare Abfuhr. Das Plebiszit scheiterte, da statt der notwendigen 50 Prozent nur 13,8 Prozent aller Wahlberechtigten für den Gesetzentwurf gegen den Young-Plan votierten.
Die Teilnahme an dem Volksbegehren und die Kooperation mit der DNVP sowie anderen nationalen Verbänden war für die bis dahin kaum in Erscheinung getretene NSDAP dennoch ein Erfolg. Sie verschafften den Nationalsozialisten im "nationalen Lager" enorme Publizität und Reputation. Bei der Reichstagswahl am 14. September 1930 konnte die NSDAP den Massenzulauf auch in einen gewaltigen Stimmenzuwachs umsetzen: Sie wurde mit 18,30 Prozent zweitstärkste Kraft und zog mit 107 Abgeordneten in den Reichstag ein. Dort hatte sie zuvor nur 12 Mandate inne gehabt.