> Weimarer Republik > Außenpolitik

Der Dawes-Plan

Mit der Währungsreform vom November 1923 wurde die fiskalische Voraussetzung für die vom Deutschen Reich anvisierte Revision der Reparationen geschaffen. Ein internationaler Sachverständigenausschuss unter Leitung von Charles Dawes veröffentlichte am 9. April 1924 einen neuen Finanzierungsplan, der die Reparationszahlungen ausschließlich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Deutschen Reichs abhängig machen sollte. Eine zeitliche Begrenzung sowie die Gesamthöhe der Reparationen wurden nicht festgelegt. Die jährliche Belastung Deutschlands sollte eine Milliarde Reichsmark betragen und nach fünf Jahren auf 2,5 Milliarden Reichsmark anwachsen. Zur Sicherung der Zahlungen mussten die Reichsbahn und die Reichsbank unter internationale Kontrolle gestellt werden.

Obwohl der Dawes-Plan wegen der deutschen Souveränitätsbeschränkungen von der politischen Rechten im Deutschen Reich heftig kritisiert wurde, stimmte am 29. August 1924 im Reichstag auch die Hälfte der Abgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) für dessen Annahme. Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten waren neben ökonomischen Erwägungen das im Rahmen des Dawes-Plans von Frankreich zugesagte Ende der Ruhrbesetzung. Die mit dem Dawes-Plan verbundenen ausländischen Kredite und Investitionen leiteten in der Weimarer Republik eine Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs ein. Als der Dawes-Plan 1929 durch den Young-Plan ersetzt wurde, hatte sich das deutsche Produktionsvolumen seit 1924 um 50 Prozent erweitert.

Arnulf Scriba
2. September 2014

lo