Während der Revolution von 1918/19 hatten sich zahlreiche völkische Gruppierungen der neu gegründeten Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) angeschlossen. Einem extrem rechtsorientierten Teil der Deutschvölkischen war jedoch die Politik der Deutschnationalen zu gemäßigt und republikfreundlich. Besonders aufgrund der ausbleibenden Unterstützung des Lüttwitz-Kapp-Putschs 1920 kam es zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der DNVP. Deshalb schloss sich der rechte Flügel der Partei Mitte 1922 zur "Völkischen Arbeitsgemeinschaft" zusammen. Im Dezember 1922 trat ein Großteil dieses radikal-antisemitischen Flügels aufgrund fortwährender Differenzen aus der DNVP aus und gründete die nationalistisch-antisemitische Deutschvölkische Freiheitspartei (DVFP). Ihre führenden Persönlichkeiten waren die damals in völkischen Kreisen weit bekannten Albrecht von Graefe (1868-1933), Theodor Fritsch und Artur Dinter (1876-1948).
Das rechtsextreme Programm der DVFP war geprägt von übersteigertem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Antikommunismus. Die Partei lehnte die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik als "unfruchtbar" ab, verlangte die Außerkraftsetzung des Versailler Vertrags und forderte offen eine "völkische Diktatur". Organisatorische Schwerpunkte der DVFP lagen vor allem in Norddeutschland und in den ostelbischen Gebieten. Den größten Zuwachs erhielt sie nach dem 1922 verkündeten Verbot des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbunds, als ganze Ortsgruppen geschlossen zur DVFP übertraten. In Süddeutschland kooperierte sie mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Zusammen bereiteten sie im Herbst 1923 den Hitler-Putsch vor. Nach dessen Scheitern und dem Verbot der NSDAP einigten sich beide Parteien für die Reichstagswahl am 4. Mai 1924 auf eine gemeinsame Listenverbindung, über die unter anderem Erich Ludendorff, Wilhelm Frick, Ernst Röhm, Gottfried Feder und der Antisemit Theodor Fritsch in den Reichstag einzogen. Insgesamt errang die Liste 32 Mandate und bildeten eine Fraktionsgemeinschaft unter der Bezeichnung Nationalsozialistische Freiheitspartei. Zur Reichstagswahl am 7. Dezember 1924 meldete sich die DVFP als Nationalsozialistische Freiheitsbewegung (NSFB) an, aber aufgrund vielfältiger Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Völkischen erreichte sie nicht einmal die Hälfte des Mai-Ergebnisses.
Nach der Entlassung Adolf Hitlers aus der Haft in Landsberg und der Neugründung der NSDAP 1925 erfolgte eine Umbenennung der DVFP in Deutschvölkische Freiheitsbewegung. Aber bereits Ende 1925 nahm ihr Einfluss innerhalb der völkischen Rechten rapide ab, da viele Mitglieder der NSDAP beitraten. Bei den weiteren Reichstagswahlen erreichte die DVFP keine Mandate mehr und versank noch vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 in die Bedeutungslosigkeit. In einigen Ländern des Reichs wurde sie bereits vor der Verkündigung des "Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien" am 14. Juli 1933 verboten.