Während des Ersten Weltkriegs griff der amerikanische Präsident Woodrow Wilson in seinem 14-Punkte-Pogramm vom Januar 1918 erneut den Gedanken einer Friedensorganisation auf, der bereits in den beiden Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 entworfen worden war. Wilsons Forderung nach einer internationalen Gemeinschaft zur Sicherung des Friedens konnte auf der im Januar 1919 beginnenden Pariser Friedenskonferenz erfolgreich umgesetzt werden. Die teilnehmenden Staaten beschlossen die Gründung des Völkerbunds, dessen Satzung als Artikel 1 bis 26 Bestandteil des Versailler Vertrags wurde. Mit Inkrafttreten des Vertrags am 10. Januar 1920 nahm der Völkerbund mit Hauptsitz in Genf seine Arbeit offiziell auf.
Mitglieder des Völkerbunds waren zunächst 32 Siegermächte des Kriegs sowie 13 neutrale Staaten. Bis 1937 erwarben 21 weitere Staaten die Mitgliedschaft. Die USA, durch den Krieg zur führenden Weltmacht aufgestiegen, traten der Organisation nicht bei. Während Österreich dem Völkerbund 1920 beitreten durfte, blieb dem Deutschen Reich als ebenfalls besiegtem Land der Zugang zum Völkerbund vorerst verwehrt. Erst 1926 konnte es dank der Verständigungspolitik von Außenminister Gustav Stresemann die Mitgliedschaft mit ständigem Sitz im Völkerbundrat antreten. Dem Rat gehörten bislang Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan an. Neun weitere Staaten wurden jeweils in einem Dreijahresrhythmus in den Völkerbundrat gewählt. Oberstes Organ des Völkerbunds war neben dem Völkerbundrat die einmal jährlich in Genf tagende Bundesversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme besaß.
Große Bedeutung für das Deutsche Reich gewann der Völkerbund in den ersten Nachkriegsjahren vor allem durch Territorialbestimmungen des Versailler Vertrags. Der Völkerbund übernahm die Verwaltung der ehemaligen deutschen Kolonien, des von Frankreich verwalteten Saargebiets und Oberschlesiens sowie die Aufsicht über die Freie Stadt Danzig.
Der Völkerbund konnte auf humanitärem Gebiet und in Fragen des nationalen Minderheitenschutzes Hervorragendes leisten. Leitgedanke und wichtigste Aufgabe des Völkerbunds war jedoch die Erhaltung und Sicherung des Friedens. Gegenüber Friedensbrechern konnte der Völkerbund Sanktionen aussprechen. Erfolgreich bemühte sich der Völkerbund u.a. um die Schlichtung der Auseinandersetzungen zwischen Finnland und Schweden um die Ålandinseln 1921 sowie zwischen Griechenland und Bulgarien um deren gemeinsame Grenze 1925. In Konflikten, an denen hingegen Großmächte beteiligt waren, vermochte sich der Völkerbund jedoch nicht durchzusetzen. Sein internationales Ansehen und seine Durchsetzungskraft wurden durch die Austrittserklärungen Deutschlands und Japans 1933 sowie Italiens vier Jahre später zusätzlich gemindert. Der aggressiven Aufrüstungs- und Expansionspolitik des NS-Regimes hatte der Völkerbund nichts entgegenzusetzen. Dem Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 stand er geradezu ohnmächtig gegenüber.
Mit Bildung der Nachfolgeorganisation United Nations Organization (UNO) 1946 beschloss der Völkerbund seine Auflösung.