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Berliner Vertrag

Mit dem am 24. April 1926 in Berlin abgeschlossenen deutsch-sowjetischen Freundschaftsvertrag setzte die Reichsregierung eine Politik der Annäherung gegenüber der Sowjetunion fort, die mit dem Vertrag von Rapallo 1922 ihren Anfang genommen hatte. Außenminister Gustav Stresemann wollte der Sowjetunion mit dem Abschluss des Berliner Vertrags signalisieren, dass die ein Jahr zuvor unterzeichneten Verträge von Locarno und die von ihm angestrebte Westorientierung keine negativen Auswirkungen auf die Beziehungen beider Länder haben würden.

Der auf fünf Jahre angelegte Vertrag beinhaltete neben handelspolitischen Vereinbarungen eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Reichswehr und Roter Armee. Das Deutsche Reich sicherte zudem seine Neutralität für den Fall eines Kriegs zwischen der Sowjetunion und einer dritten Macht zu. Bei einem polnisch-sowjetischen Krieg wäre eine Unterstützung Polens durch Frankreich über Deutschland somit unmöglich geworden. Das bestehende polnisch-französische Bündnis erfuhr dadurch eine erhebliche Einschränkung.

Deutschland erhoffte mit dem Vertrag, den Druck auf Polen verstärken zu können. Der östliche Nachbar sollte durch Isolation dazu bewegt werden, deutschen Forderungen nach einer Revision der im Versailler Vertrag festgelegten Grenzen entgegenzukommen. Die Erwartungen erfüllten sich nicht. Mit dem Staatsstreich von Józef Pilsudski im Mai 1926 begann eine politische und wirtschaftliche Stabilisierung Polens.

Arnulf Scriba
9. Mai 2015

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