Die Erzbergersche Reichsfinanzreform markierte einen tiefen Einschnitt in der Geschichte des deutschen Föderalismus. Sie stärkte nachhaltig die Zentralregierung auf Kosten der Länder und bewirkte damit eine grundlegende Umstrukturierung der im Kaiserreich vorherrschenden Finanzordnung.
Während 1913 die Schulden des Deutschen Reichs 5 Milliarden Mark betrugen, beliefen sie sich am Ende des Ersten Weltkriegs auf 153 Milliarden Mark. Die finanzielle Lage der öffentlichen Hand verschärfte sich noch durch die Besetzung des Rheinlands nach dem Waffenstillstandsabkommen. Dadurch verlor das Reich wichtige Zolleinnahmen. Im Juli 1919 legte Reichsfinanzminister Matthias Erzberger der Nationalversammlung ein umfassendes Reformpaket vor, mit dem er eine doppelte Zielsetzung verband. Zum einen sollte das Reich die ausschließliche Finanzhoheit erhalten, um nicht wie im Kaiserreich von den Ländern abhängig zu sein. Zum andern strebte Erzberger eine spürbare Umverteilung der Steuerlast zugunsten sozial schwächerer Schichten an. Hierzu wurden im Juli 1919 Kriegsabgaben auf Einkommen und Vermögen sowie eine Erbschaftssteuer erhoben. Im Dezember 1919 kam ein Reichsnotopfer in Form einer einmaligen Vermögensabgabe hinzu, die im Besitzbürgertum für Empörung sorgte. Abgerundet wurden diese Maßnahmen im März 1920 durch das Gesetz über die Reichseinkommenssteuer, die wegen ihrer hohen Steuersätze Erzberger der extremen Rechten noch verhasster machte.
Zwar gelang die reichsweite Vereinheitlichung von Steuerwesen und Finanzverwaltung. Die Inflation jedoch wurde zusätzlich stimuliert, da das staatliche Ausgabenniveau wegen der Arbeitslosigkeit in der Nachkriegszeit auf hohem Stand verharrte und Unternehmen die höheren Steuern auf die Verbraucher abwälzten. Zudem waren die durch die Reform ebenfalls schlechtergestellten Gemeinden zur Finanzierung ihrer Aufgaben längerfristig auf Anleihen angewiesen.