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Arbeiter- und Soldatenräte

Vom Matrosenaufstand Anfang November 1918 in Kiel ausgehend, bildeten sich zu Beginn der Revolution von 1918/19 in nahezu sämtlichen deutschen Städten Räte von revolutionär gesinnten Arbeitern und Soldaten. In einer spontanen Volkserhebung übernahmen sie von der als nicht mehr legitimiert angesehenen lokalen Macht die politische Gewalt. Trotz ihrer gegenüber Parteien eigenständigen Organisationsform gehörten die Räte in den kleineren Städten überwiegend den örtlichen Vorständen von SPD und USPD an. In Großstädten wurden Arbeiterräte in Vollversammlungen gewählt, zu denen die einzelnen Betriebe Delegierte entsandten.

Mit örtlichen, häufig nach Zusammenbruch der militärischen Disziplin gebildeten Soldatenräten schlossen sie sich in der Regel zu gemeinsamen Arbeiter- und Soldatenräten zusammen. Wichtigste Aufgabe der lokalen Räte waren die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie die Bewältigung der katastrophalen Lebensmittelversorgung. Obwohl sie untereinander kein einheitliches Programm verband, traten nahezu alle Räte für die Beseitigung des monarchischen Obrigkeitsstaats und für eine Republik auf parlamentarischer Grundlage ein. Eine Rätediktatur nach sowjetrussischem Vorbild strebte nur eine äußerst kleine, mit dem Spartakusbund sympathisierende Minderheit der Arbeiter- und Soldatenräte an. Dem Mitte Dezember 1918 in Berlin tagenden Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte wurde vom regierenden Rat der Volksbeauftragten die Festlegung eines Termins für die Wahl zur Nationalversammlung übertragen. Die aus der revolutionären Bewegung hervorgegangenen Räte verloren nach der Wahl am 19. Januar 1919 an Einfluss und nach der Verabschiedung der Weimarer Verfassung ihre Legitimation. Im Spätherbst 1919 lösten sich die letzten Arbeiterräte auf.

Arnulf Scriba
15. August 2015

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