Im Juli 1927 verabschiedete der Reichstag mit überwältigender Mehrheit das Gesetz zur Einführung einer staatlichen Arbeitslosenversicherung. Die Pflichtversicherung sollte die Erwerbslosenfürsorge der Gemeinden ablösen. Erstmals besaßen Arbeiter und Angestellte einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung, der gebunden war an Arbeitswilligkeit und unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten die Beiträge - maximal drei Prozent des Lohns - in gleicher Höhe aufzubringen. Träger der Versicherung war die "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung". Für die deutschen Gewerkschaften erfüllte sich mit der Arbeitslosenversicherung eine ihrer wichtigsten sozialpolitischen Forderungen.
Die Verabschiedung des Gesetzes 1927 erfolgte in einer konjunkturellen Hochphase der Weimarer Republik. Die Eigenmittel der Reichsanstalt waren für maximal 1,4 Millionen Erwerbslose berechnet. Zu dramatischen finanziellen Engpässen kam es, als die aufgrund der Weltwirtschaftskrise im Februar 1930 die Fünf-Millionen-Grenze überschritt. Trotz notwendiger Sanierung der hochverschuldeten Reichsanstalt beharrte die SPD auf der Aufrechterhaltung der sozialpolitischen Verpflichtungen des Reichs. Zur Lösung des Finanzproblems schlug die SPD eine Erhöhung der Beitragssätze um einen halben Prozentpunkt vor. Ihr Koalitionspartner, die arbeitgeberfreundliche DVP, lehnte dagegen Beitragserhöhungen mit Hinweis auf die ohnehin hohen finanziellen Belastungen der Unternehmer kategorisch ab. Die DVP verlangte statt dessen ein Finanzierungsprogramm durch sozialen Leistungsabbau, den wiederum die Sozialdemokraten vehement ablehnten. Daraufhin zerbrach Ende März 1930 die Große Koalition unter Reichskanzler Hermann Müller an der gescheiterten Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Hatte der Anteil der von der Arbeitslosenversicherung erfassten Erwerbslosen zu Beginn des Jahres 1929 noch etwa 80 Prozent betragen, so sank er im Januar 1932 auf 30 Prozent ab, als mit sechs Millionen Arbeitslosen der Höhepunkt der Beschäftigungskrise erreicht wurde. Weniger als ein Drittel der Arbeitssuchenden erhielten damit finanzielle Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung. Die meisten Erwerbslosen waren auf die Hilfe der Wohlfahrt angewiesen.