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Die Wahlen zur Nationalversammlung

Mit der Festlegung eines Termins für Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung hatte der vom 16. bis 21. Dezember 1918 tagende Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte die Weichen für eine demokratisch-republikanische Entwicklung in Deutschland gestellt. Frauen durften in Deutschland am 19. Januar 1919 erstmals wählen und so an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Da auch das Wahlalter von 25 auf 20 Jahre gesenkt wurde, stieg die Zahl der Wahlberechtigten um etwa 20 Millionen. Die Wahlbeteiligung lag mit 83 Prozent etwas niedriger als bei der letzten Reichstagswahl von 1912.

Die SPD ging als stärkste Fraktion aus den Wahlen hervor. Sie stellte 165 von 423 Mandatsträgern. Zweitstärkste Partei wurde das katholische Zentrum mit 91 Abgeordneten. Die linksliberale DDP errang 75 Mandate, die von Gustav Stresemann geführte rechtsliberale DVP erhielt 19 Sitze. Von den "Flügelparteien" erhielt die als Sammelbecken rechtskonservativer, antisemitischer und völkischer Gruppierungen gegründete monarchistische DNVP 44 Sitze, während die USPD auf 22 Abgeordnete kam. Die erst Ende Dezember 1918 gegründete KPD war nicht zu den Wahlen angetreten, da sie die parlamentarische Demokratie von Grund auf ablehnte.

Die von SPD, DDP und Zentrum gebildete Regierung der "Weimarer Koalition" verfügte über eine Dreiviertel-Mehrheit. Bei den Reichstagswahlen von 1920 verlor sie jedoch schon die einfache Mehrheit.

Gerhard Altmann
11. April 2000

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